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Leistungsorientierte Vergütung: Wie geht das?

Dauer: 3 h (4 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalleitung

Fachkräfte sind in vielen Branchen mittlerweile zur raren und begehrten Ressource geworden. Zwischen den Unternehmen herrscht reger Wettbewerb um die (besten) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wesentliches Kriterium für die Wahl ihres Arbeitsplatzes ist dabei nach wie vor eine attraktive und leistungsgerechte Vergütung. Auch Unternehmen möchten häufig Mitarbeitende, die gute Leistungen erbringen, auch besser vergüten als Mitarbeitende mit durchschnittlichen oder schlechten Leistungen. Sie erhoffen sich dadurch vor allem eine Motivation der Beschäftigten für die Beibehaltung ihrer guten Leistungen bzw. im Idealfall sogar eine Leistungssteigerung.

Im Seminar erfahren Sie, ob und inwieweit es rechtlich möglich ist, die Höhe der Vergütung an die Quantität bzw. Qualität der Arbeitsleistung zu knüpfen. Sie erhalten in drei Stunden einen guten Überblick über verschiedene Möglichkeiten einer leistungsorientierten Vergütung, Anregungen für die Gestaltung der entsprechenden Vereinbarungen und auch über Fallstricke und Grenzen für eine leistungsorientierte Entlohnung.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Sonderzahlungen (Jahressonderzahlung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, usw.; Zwecke und Kürzungsmöglichkeiten)
  • Bonussysteme für Leistungen oder für Anwesenheiten (Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. Anwesenheitsprämie, Beurteilungssysteme)
  • Leistungsorientierte Vergütung auf Basis einer Zielvereinbarung (Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. Unternehmensziele, Teamziele, Ziele der einzelnen Beschäftigten)
  • Anregungen für einen Leistungsbezug der Vergütung durch leistungsabhängigen Stufenaufstieg bei Gestaltung eines hauseigenen Eingruppierungs- und Vergütungssystems
  • Mögliche Grenzen für eine leistungsorientierte Vergütung: Rechtsprechung, gesetzliche bzw. behördliche Vorgaben, bestehende tarifvertragliche Regelungen, Beteiligung des Betriebsrates/der Mitarbeitervertretung/des Personalrates

AnsprechpartnerIn

Karsten Matthieß

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
matthiess@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Personalleitung
Arbeitsrecht

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