Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Karsten Matthieß seine Mandantschaft vorrangig in Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Er unterstützt zumeist den gewerblichen Mittelstand und Unternehmen der Sozialwirtschaft bei der strategischen Planung von Themen wie Arbeitszeitsystemen oder dem rechtssicheren IT-Einsatz im Betrieb.
Auf der Arbeitgeberseite verhandelt Karsten Matthieß sämtliche Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung, führt Verhandlungen von Tarifverträgen oder Personalanpassungsmaßnahmen und übernimmt Prozessvertretungen vor dem Arbeitsgericht. Daneben umfasst die Beratung von Karsten Matthieß alle weiteren arbeitsrechtlichen und strategischen Fragen der Personalarbeit.
Connaisseur mit Laptop. Wenn die Cloud „zickt“ ist Karsten Matthieß zur Stelle und ruft die Technik in der Kanzlei kenntnisreich zur Ordnung. Mit der gleichen wissenden Hingabe widmet er sich privat kulinarischen Expeditionen am Herd. Doch der Genuss wartet nicht nur in der Küche auf ihn, sondern gern auch bei einer Wanderung in der Sächsischen Schweiz oder im Dunkel eines gutsortierten Arthouse-Kinos.
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