Nicht nur die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber selbst muss mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Auch die Führungskraft hat hier Verantwortung und muss in vielfacher Hinsicht mit dem Betriebsrat umgehen. So können Mitarbeitende selbst Betriebsratsmitglied sein, ein Betriebsratsmitglied kann Beschwerden über oder von den Teammitgliedern der Führungskraft aufgreifen, ein Betriebsratsmitglied kann Forderungen an die Führungskraft im Arbeitsalltag stellen. Doch auch mitbestimmungsbedürftige Prozesse muss die Führungskraft mitgestalten, damit es im Ergebnis zu einer praktikablen Lösung kommt.
In allen Situation stellt sich die Frage, welche Rolle der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied gegenüber der Führungskraft einnimmt, wo die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten des Betriebsratsmitglieds liegen und welche Grenzen auch von der Führungskraft aufgezeigt werden können. Viele Probleme können sich auch schon vor Ort zwischen Führungskraft und Betriebsratsmitglied klären.
Bei mitbestimmungspflichtigen Sachverhalten sollte die Führungskraft im Wege von Gesprächen und Verhandlungen eine praktikable Lösung mit dem Betriebsrat gemeinsam suchen können und hierfür in Verhandlungstag decken und Gesprächsführung fit sein.
Der Betriebsrat als Institution
Die Rollen des Betriebsratsmitglieds
Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes
Möglichkeiten des Einflusses vom Betriebsratsmitglied auf den Arbeitsalltag
Grenzen der Betriebsratstätigkeit
Verhandlungstaktiken bei Betriebsratsverhandlungen
Gesprächsführung und Handlungsoptionen