Zielgruppe:
Nicht nur die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber selbst muss mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Auch eine Führungskraft hat diesbezüglich Verantwortung und muss in vielfacher Hinsicht mit dem Betriebsrat umgehen. So können Mitarbeitende selbst Betriebsratsmitglied sein, ein Betriebsratsmitglied kann Beschwerden über oder von den Teammitgliedern der Führungskraft aufgreifen, ein Betriebsratsmitglied kann Forderungen an die Führungskraft im Arbeitsalltag stellen. Doch auch mitbestimmungsbedürftige Prozesse müssen Führungskräfte mitgestalten, um zu praktikablen Lösungen zu kommen.
In allen Situationen stellt sich die Frage, welche Rolle der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied gegenüber der Führungskraft einnehmen, wo die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten des Betriebsratsmitglieds liegen und welche Grenzen auch von der Führungskraft aufgezeigt werden können. Viele Probleme lassen sich bereits vor Ort zwischen Führungskraft und Betriebsratsmitglied lösen.
Bei mitbestimmungspflichtigen Sachverhalten sollte eine Führungskraft mithilfe von Gesprächen und Verhandlungen eine praktikable Lösung mit dem Betriebsrat gemeinsam suchen und hierfür in Verhandlungstaktik und Gesprächsführung fit sein.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht