Zielgruppe:
Zeiten gleichbleibender Arbeitsauslastung und langfristig kalkulierbaren Personalbedarfes sind in vielen Unternehmen ein Relikt vergangener Zeiten. Ein immer wieder vorübergehend zurückgehender Arbeitskräftebedarf aufgrund von Produktoder Rohstoffknappheiten, Verzögerungen in den Lieferketten oder (erneuten) pandemiebedingten Einschränkungen trifft vielmehr auf langfristigen Personalund Fachkräftebedarf. Anpassungen der Personalstärke, vor allem im kurz- und mittelfristigen Zeitfenster, werden daher immer wichtiger.
In diesem Seminar stellen wir Ihnen zunächst die Möglichkeiten der flexiblen Gewinnung von Personal durch Zeitarbeit, befristet Beschäftigte, Selbstständige sowie durch Rentnerinnen und Rentner dar. Zudem zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten einer kurzfristigen Reduzierung der Arbeitszeit und Lohnansprüche, beispielsweise durch Kurzarbeit und flexible Arbeitszeitmodelle sowie Abbau von Zeitkonten und Urlaubsansprüchen auf.
Wir vermitteln zunächst theoretisches Wissen vom Recruiting und der Vertragsgestaltung bis hin zur Umsetzung der Arbeitszeitreduzierung. In vielen praktischen Übungen zeigen wir Ihnen anschließend Entscheidungshilfen zur Auswahl passender Handlungsoptionen. Bei Bedarf gehen wir auf Besonderheiten einzelner Branchen ein und berücksichtigen Tarifverträge und Arbeitsvertragsrichtlinien.
Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes, insbesondere durch Arbeitnehmerüberlassung, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen
Ausgestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und Übernahme von Zeitarbeitnehmern
Zulässigkeit von Werk- und Dienstverträgen sowie deren Ausgestaltung und rechtliche Grenzen
Überblick zur Beschäftigung von Studierenden, Beschäftigten im Ruhestand und in Minijobs
Kurzüberblick zu den häufigsten Praxisfällen der Befristung von Arbeitsverhältnissen
Überblick über die Voraussetzungen, Beantragung und Abwicklung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (KUG)
Vereinbarung von flexiblen Arbeitszeiten und deren Grenzen
Abbau von Zeitguthaben und Urlaubsansprüchen, von der Vereinbarung bis zur einseitigen Anordnung