Dienstgeber und Mitarbeitende bilden in kirchlichen Einrichtungen eine Dienstgemeinschaft und erfüllen gemeinsam den Auftrag der Einrichtung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeitenden die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Hierfür unabdingbar ist die Kenntnis der Aufgaben sowie der Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung.
Die – meist schlichter Unkenntnis geschuldete – nicht ordnungsgemäße Beteiligung der Mitarbeitervertretung führt nämlich nicht nur zu Auseinandersetzungen zwischen Dienstgebern und Mitarbeitervertretung, sondern meist auch zur Unwirksamkeit der betreffenden Maßnahmen. Auch Freistellung von MAV-Mitgliedern und die dienstgeberseitige Kostenübernahmepflicht ist immer wieder ein Feld für vermeidbare Auseinandersetzungen.
Das Seminar behandelt neben diesen Themen insbesondere die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung und das entsprechende Beteiligungsverfahren. Außerdem werden die Aufgaben der Einigungsstelle bzw. der kirchlichen Arbeitsgerichte angesprochen und Sie erfahren, wann sich die Dienstgeber oder die Mitarbeitervertretung dorthin wenden können.