Zielgruppe:
Dienstgeber und Mitarbeitende bilden in kirchlichen Einrichtungen eine Dienstgemeinschaft und erfüllen gemeinsam den Auftrag der Einrichtung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeitenden die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Hierfür unabdingbar ist die Kenntnis der Aufgaben sowie der Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung.
Die meist schlichter Unkenntnis geschuldete nicht ordnungsgemäße Beteiligung der Mitarbeitervertretung führt nicht nur zu Auseinandersetzungen zwischen Dienstgebern und Mitarbeitervertretung, sondern meist auch zur Unwirksamkeit der betreffenden Maßnahmen. Auch Freistellung von MAV-Mitgliedern und die dienstgeberseitige Kostenübernahmepflicht sind immer wieder ein Feld für vermeidbare Auseinandersetzungen.
Das Seminar behandelt neben diesen Themen insbesondere die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung und das entsprechende Beteiligungsverfahren. Außerdem werden die Aufgaben der Einigungsstelle bzw. der kirchlichen Arbeitsgerichte angesprochen und Sie erfahren, wann sich die Dienstgeber oder die Mitarbeitervertretung dorthin wenden können.
Hinweis: Auf Wunsch kann das Seminar gemeinsam mit Ihrer Mitarbeitervertretung durchgeführt werden.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht