Basis

Präsenz

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung (MAVO oder MVG)

Dauer: 6 h (8 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalleitung, Personalsachbearbeitende

Dienstgeber und Mitarbeitende bilden in kirchlichen Einrichtungen eine Dienstgemeinschaft und erfüllen gemeinsam den Auftrag der Einrichtung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeitenden die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Hierfür unabdingbar ist die Kenntnis der Aufgaben sowie der Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung.

Die meist schlichter Unkenntnis geschuldete nicht ordnungsgemäße Beteiligung der Mitarbeitervertretung führt nicht nur zu Auseinandersetzungen zwischen Dienstgebern und Mitarbeitervertretung, sondern meist auch zur Unwirksamkeit der betreffenden Maßnahmen. Auch Freistellung von MAV-Mitgliedern und die dienstgeberseitige Kostenübernahmepflicht sind immer wieder ein Feld für vermeidbare Auseinandersetzungen.

Das Seminar behandelt neben diesen Themen insbesondere die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung und das entsprechende Beteiligungsverfahren. Außerdem werden die Aufgaben der Einigungsstelle bzw. der kirchlichen Arbeitsgerichte angesprochen und Sie erfahren, wann sich die Dienstgeber oder die Mitarbeitervertretung dorthin wenden können.

 

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung
  • Die tägliche Arbeit der Mitarbeitervertretung, Freistellung und Kostentragung, insbesondere auch für Fortbildungen und Inanspruchnahme von Rechtsrat durch die Mitarbeitervertretung
  • Überblick über die einzelnen Beteiligungsrechte und das Beteiligungsverfahren, dabei Übung an praktischen Beispielen (insbesondere Beteiligungsrechte bei Einstellungen und Kündigungen, bei Ein- und Umgruppierungen, bei Abordnungen/Versetzungen, bei Änderungen der Arbeitszeitlage und der Pausen, bei Urlaubsregelungen und bei der Einführung und Anwendung bestimmter technischer Einrichtungen)
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen
  • Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
  • Einigungsstelle und kirchliche Arbeitsgerichte
  • Kirchengesetzliche Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung

Hinweis: Auf Wunsch kann das Seminar gemeinsam mit Ihrer Mitarbeitervertretung durchgeführt werden.

AnsprechpartnerIn

Dr. Tina Lorenz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Führungskräfte,
Personalleitung,
Personalsachbearbeitende
Arbeitsrecht für kirchliche Einrichtungen

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