Gesellschaftsrecht der Heilberufe: Aktuelle (gesetzliche) Vorgaben und Umsetzungspraxis für (Zahn-)Arztpraxen, MVZs und Krankenhäuser

Dauer: 3,5 oder 7 Stunden
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an (Zahn-) Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser mit ambulanter Versorgung und sonstige medizinische Leistungserbringer.

(Zahn-)Arztpraxen, Krankenhäuser und sonstige medizinische Leistungserbringer sowie Krankenhäuser bieten ambulante Leistungen für Patientinnen und Patienten an. In der Regel bedarf es dazu einer kooperativen Zusammenarbeit in Form gesellschafts- und/oder schuldrechtlicher Vereinbarungen der beteiligten Leistungserbringer und/oder Träger.

Im Seminar werden die Möglichkeiten solcher Kooperationen unter Darstellung der erforderlichen Vereinbarungen und ihrer Inhalte einschließlich der notwendigen formalen Voraussetzungen dargestellt.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Gesetzliche Grundlagen (BGB, SGB V, Zulassungs-VO, Bundesmantelverträge, Berufsordnungen)
  • Mögliche Kooperationsformen in der ambulanten Versorgung (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ, sonstige)
  • Krankenhäuser und Beteiligung an der ambulanten Versorgung
  • Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH und weitere?
  • Notwendige Regelungsinhalte gesellschafts- und schuldrechtlicher Vereinbarungen
  • Bedarfsplanung und Vertragsarztsitze (Zulassungen)
  • Ausblicke
Anita Wehnert
Tel: +49 351 563 90 21
wehnert@battke-gruenberg.de