Symbiose besonderer Art – Gesellschaftsrecht der Heilberufe; aktuelle (gesetzliche) Vorgaben und deren praktische Umsetzung für (Zahn-)Arztpraxen, MVZs und Krankenhäuser

Dauer: 3,5 oder 7 Stunden
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser mit ambulanter Versorgung, sonstige medizinische Leistungserbringer.

(Zahn-)Arztpraxen, Krankenhäuser und sonstige medizinische Leistungserbringer sowie Krankenhäuser bieten ambulante Leistungen für die Patienten an. In der Regel bedarf es dazu einer kooperativen Zusammenarbeit in Form gesellschafts- und/oder schuldrechtlicher Vereinbarungen der beteiligten Leistungserbringer und/oder Träger.

Im Seminar werden die Möglichkeiten solcher Kooperationen unter Darstellung der erforderlichen Vereinbarungen und ihrer Inhalte einschließlich der notwendigen formalen Voraussetzungen dargestellt.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Gesetzliche Grundlagen (BGB, SGB V, Zulassungs-VO, Bundesmantelverträge, Berufsordnungen)

  • Mögliche Kooperationsformen in der ambulanten Versorgung (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ, sonstige)

  • Krankenhäuser und Beteiligung an der ambulanten Versorgung

  • Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH und weitere?

  • Notwendige Regelungsinhalte gesellschafts- und schuldrechtlicher Vereinbarungen

  • Bedarfsplanung und Vertragsarztsitze (Zulassungen)

  • Ausblicke

Anita Wehnert
Tel: +49 351 563 90 21
wehnert@battke-gruenberg.de