(Zahn-)Arztpraxen, Krankenhäuser und sonstige medizinische Leistungserbringer sowie Krankenhäuser bieten ambulante Leistungen für die Patienten an. In der Regel bedarf es dazu einer kooperativen Zusammenarbeit in Form gesellschafts- und/oder schuldrechtlicher Vereinbarungen der beteiligten Leistungserbringer und/oder Träger.
Im Seminar werden die Möglichkeiten solcher Kooperationen unter Darstellung der erforderlichen Vereinbarungen und ihrer Inhalte einschließlich der notwendigen formalen Voraussetzungen dargestellt.
Gesetzliche Grundlagen (BGB, SGB V, Zulassungs-VO, Bundesmantelverträge, Berufsordnungen)
Mögliche Kooperationsformen in der ambulanten Versorgung (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ, sonstige)
Krankenhäuser und Beteiligung an der ambulanten Versorgung
Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH und weitere?
Notwendige Regelungsinhalte gesellschafts- und schuldrechtlicher Vereinbarungen
Bedarfsplanung und Vertragsarztsitze (Zulassungen)
Ausblicke