Zielgruppe:
Immer wieder kommt es durch Mitarbeitende zu Straftaten im Arbeitsverhältnis wie massiver Betrug, Zerstörung, Gewalt bzw. sexuelle Übergriffe, die beim Arbeitgeber und häufig auch im Kollegium Fassungslosigkeit, Wut, Angst bzw. Hilflosigkeit auslösen.
In diesem Seminars lernen Sie nicht nur, wie das Arbeitsrecht diese Straftaten einordnet und ob diese zur Kündigung berechtigen. Sie erfahren auch, wie Sie in solchen Fällen praxisnah und trotzdem rechtlich korrekt reagieren, damit Sie zukünftig auf solche Ausnahmesituationen gut vorbereitet sind und im Ernstfall einen kühlen Kopf bewahren.
Inhalte des Seminars
Es werden z. B. Fragen behandelt wie:
Darf ich den Mitarbeitenden nach dem Vorfall weiterarbeiten lassen?
Sollte ich Hausverbot erteilen und darf ich das in jeden Fall auch?
Sollte ich Strafanzeige stellen bzw. darf ich darauf verzichten, wenn der Mitarbeitende im Gegenzug rasche Schadensersatzzahlung anbietet?
Wie gehe ich vor, wenn sexuell belästigte Mitarbeiterinnen aus Angst vor dem Täter nicht aussagen wollen?
Darf ich einen Detektiv einschalten und wer trägt die Kosten?
Wie wahrscheinlich ist es, dass Mitarbeitende als Zeugen vor Gericht aussagen müssen, und dürfen sich diese weigern?
Wie ist der Betriebsrat einzubinden und welchen Inhalt muss die Betriebsratsanhörung haben?
Woran sollte ich beim Aufhebungsvertragsschluss denken?
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht