Zielgruppe:
Am 1. Juli 2023 ist das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft getreten. Dieses bundeseinheitliche Stiftungsrecht gilt für alle Stiftungen und tritt an die Stelle der diversen Landesstiftungsgesetze der Bundesländer. Durch die Stiftungsrechtsreform wird im Ergebnis deutlich mehr Flexibilität sowie Rechtssicherheit für alle Stiftungen geschaffen.
Sie erhalten im Rahmen des Seminars einen praxisrelevanten Überblick über die wesentlichen Neuerungen, die die Stiftungsrechtsreform mit sich bringt. Frei nach dem Motto „Wo Licht ist, ist auch Schatten“, zeigen wir Ihnen neben den mit dieser Reform verbundenen Vorteilen auch deren Beschränkungen und Nachteile auf. Inhaltlich spannt das Seminar einen Bogen von der modifizierten Haftungssituation der Organmitglieder, der Möglichkeit der Umwandlung von einer Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftung, über die Zulegung und Zusammenlegung von – insbesondere notleidenden – Stiftungen, die Verlegung des Stiftungssitzes von einem Bundesland in ein anderes, bis hin zum Stiftungsregister mit Publizitätswirkung.
Darüber hinaus zeigen wir, wie sich die Reform des Stiftungsrechts auf die Satzungen von Bestandsstiftungen auswirkt und welche Beschränkungen und Nachteile damit verbunden sein können.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht