Schutzrechte im Arbeitsverhältnis

Dauer: 3 bis 6 Stunden (4 bis 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an die Geschäftsführung von Unternehmen, an das Justiziariat, an leitende Angestellte und an Verantwortliche für Forschung und Entwicklung.

Mehr als 80 % der patentierten Erfindungen und kreativen Leistungen (Publikationen, Grafiken, Datenbanken oder Software etc.) werden im Arbeits- bzw. Dienstverhältnis geschaffen. Unternehmen gehen meist irrgläubig davon aus, dass sie über alle Rechte an den Erfindungen und Urheberrechten ihrer Beschäftigten verfügen. Diese Einschätzung ist unzutreffend. Tatsächlich liegen die Rechte originär bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ist das Ziel des Unternehmens, selbst über die Schutzrechte zu verfügen bzw. diese gegenüber Dritten geltend zu machen, muss es die Rechte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwerben. Besonderheiten sind zudem bei ausländischen Beschäftigten und im Rahmen von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Arbeiten (Diplom- und Doktorarbeiten) zu beachten.

Die Praxis zeigt, dass Unternehmen die Rechte vielfach gerade nicht in dem Umfang erworben haben, wie dies für eine umfangreiche Verwertung erforderlich ist. Wie können Unternehmen, öffentliche Hand und Forschungseinrichtungen rechtssicher (Nutzungs-)rechte erwerben? Hierauf gehen wir im Seminar ein und stellen insbesondere dar, welche Regelungen sich mit den Beschäftigten anbieten.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Rechtserwerb im Urheberrecht (Übertragung von Nutzungsrechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Darstellung wichtiger Rechtsprechung)
  • Rechtserwerb im Designrecht
  • Rechtserwerb bei Erfindungen (Darstellung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitnehmerfindungsgesetz und der Vergütung vom Arbeitnehmer)
  • Folgen und Sanktionen bei fehlendem Rechtserwerb
Dr. Daniel Schöneich
Tel: +49 351 563 90 28
schoeneich@battke-gruenberg.de