Zielgruppe:
Nach Jahren einer boomenden Baukonjunktur und einem florierenden Immobilienmarkt rückt das Thema Bauinsolvenz in Folge der gestiegenen Baukosten und Finanzierungszinsen wieder in den Vordergrund.
Für ein Bauvorhaben stellt die Insolvenz immer einen gravierenden Einschnitt dar. Für die Auftraggeberseite ist die Insolvenz der beauftragten Unternehmen mit weitreichenden wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen verbunden.
Die Insolvenz bedeutet nicht, dass der ursprüngliche Bauvertrag beendet ist. An die Stelle der insolventen Auftragnehmenden treten in der Regel Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter. Hieraus ergeben sich zahlreiche rechtliche Besonderheiten: Zunächst stellen sich Fragen der Vertragsbeendigung, der Anmeldung von Forderungen oder der Handhabung von Sicherheiten. Besonders problematisch ist die Abrechnung von sogenannten „steckengebliebenen“ Bauverträgen. In diesen Fällen stehen sich die Ansprüche der Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter auf Restwerklohn und die Gegenansprüche der Auftraggebenden z. B. auf Mängelbeseitigung, Vertragsstrafe, Restfertigstellungsmehrkosten und Sicherheitseinbehalte gegenüber.
Im Rahmen des Seminars werden anhand von typischen Fallkonstellationen und der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung diese Themen erläutert und praktische Handlungsanweisungen gegeben.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht