Basis

Präsenz

Richtiges Verhalten des Bauherrn bei Insolvenz von Auftragnehmenden

Dauer: 3 h (4 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Architekturbüros, Bauherren, Bauunternehmen, Ingenieurbüros, Öffentliche Verwaltung

Nach Jahren einer boomenden Baukonjunktur und einem florierenden Immobilienmarkt rückt das Thema Bauinsolvenz in Folge der gestiegenen Baukosten und Finanzierungszinsen wieder in den Vordergrund.
Für ein Bauvorhaben stellt die Insolvenz immer einen gravierenden Einschnitt dar. Für die Auftraggeberseite ist die Insolvenz der beauftragten Unternehmen mit weitreichenden wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen verbunden.
Die Insolvenz bedeutet nicht, dass der ursprüngliche Bauvertrag beendet ist. An die Stelle der insolventen Auftragnehmenden treten in der Regel Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter. Hieraus ergeben sich zahlreiche rechtliche Besonderheiten: Zunächst stellen sich Fragen der Vertragsbeendigung, der Anmeldung von Forderungen oder der Handhabung von Sicherheiten. Besonders problematisch ist die Abrechnung von sogenannten „steckengebliebenen“ Bauverträgen. In diesen Fällen stehen sich die Ansprüche der Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter auf Restwerklohn und die Gegenansprüche der Auftraggebenden z. B. auf Mängelbeseitigung, Vertragsstrafe, Restfertigstellungsmehrkosten und Sicherheitseinbehalte gegenüber.

Im Rahmen des Seminars werden anhand von typischen Fallkonstellationen und der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung diese Themen erläutert und praktische Handlungsanweisungen gegeben.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Grundzüge des Insolvenzrechts
  • Schicksal des Bauvertrages in der Insolvenz
  • Position und Funktion der Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter
  • Erfüllungswahl der Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter nach § 103 InsO
  • Insolvenzanfechtung
  • Kündigungsmöglichkeiten der Bauherren
  • Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle
  • Sicherheiten in der Insolvenz, Umgang mit Bürgschaften und Sicherheitseinbehalten
  • Abwicklung und Abrechnung „steckengebliebener“ Bauverträge in der Insolvenz
  • Bauprozess und Insolvenz, Unterbrechung und Aufnahme von laufenden Prozessen

AnsprechpartnerIn

Prof. Dr. Johannes Handschumacher

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

+49 351 563 90 29
handschumacher@battke-gruenberg.de

Tags

Architekturbüros,
Bauherren,
Bauunternehmen,
Ingenieurbüros,
Öffentliche Verwaltung
Bau- und Architektenrecht

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