Seit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2018 hat sich der in allen Branchen gegenwärtige Mangel an Fachkräften und Arbeitskräften immer weiter verschärft. Ohne über die Grenzen hinweg zu schauen, können Arbeitsplätze in der heutigen Situation kaum noch besetzt werden.
Diesen Umstand hat auch die Bundesregierung erkannt und eine Reform verabschiedet, die zum 1. Dezember 2023 in Kraft tritt. Neben der Ausweitung bestehender Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis mit Gestattung der Erwerbstätigkeit zu erhalten, wurden auch bestehende Aufenthaltstitel vereinfacht und deren Anforderungen abgesenkt. Viele Fachkräfte erhalten nun einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel und können auch außerhalb ihrer Qualifikation beschäftigt werden.
Das Seminar gibt über den Inhalt der Reformen einen Überblick und zeigt anhand praktischer Beispiele, in welchen Situationen die Einstellung oder Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender tatsächlich Wirkung entfaltet.