Unternehmen sehen sich einem härter werdenden Wettbewerb um Kundschaft und um Marktanteile ausgesetzt. Damit sich Unternehmen unter diesen Bedingungen im Wettbewerb durchsetzen, sind sie auf gute Ideen, auf gute Produkte und auf eine möglichst große Bekanntheit angewiesen. Diese Schlüsselfaktoren müssen sie hüten. Insbesondere müssen sie diese Faktoren vor dem Zugriff von Konkurrenzunternehmen schützen, um ihren Wettbewerbsvorsprung behaupten zu können.
Dieser Schutz kann durch die klassischen geistigen Schutzrechte erreicht werden. Hiermit geht jedoch in aller Regel die Veröffentlichung der Schutzrechtsanmeldung einher. Sollen die zu schützenden Gegenstände oder das Knowhow dagegen geheim bleiben, steht Unternehmen mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (kurz GeschGehG) ein Instrument zur Verfügung, mit dessen Hilfe sich Geschäftsgeheimnisse schützen lassen.
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Ihr Know-how durch Marken, Designs, Patente und/oder Gebrauchsmuster schützen und welche aktuellen Entwicklungen es auf diesem Gebiet gibt. Zudem vermitteln wir, welche gesteigerten Anforderungen das GeschGehG an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen stellt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Schutz dieses Gesetzes zu genießen. Wir geben hilfreiche Tipps zu erforderlichen Maßnahmen gegenüber Beschäftigten sowie Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern.