Zielgruppe:
Das Produkthaftungsrecht steht vor der bedeutendsten Reform seit fast vier Jahrzehnten. Mit dem am 17. Dezember 2025 veröffentlichten Regierungsentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, die EU-Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Damit soll die Produkthaftung modernisiert und an den technologischen Fortschritt sowie die Globalisierung der Lieferketten angepasst werden.
Mit der Umsetzung geht eine gravierende Erweiterung der Haftungsrisiken für Unternehmen einher. Der Gesetztesentwurf sieht zum einen eine Ausweitung des Produktbegriffs auf digitale Produkte, wie Software und KI-Produkte, vor. Zum anderen werden nun weitere Wirtschaftsakteure wie der Beauftragte des Herstellers, der Lieferant, Lager-, Verpackungs- und Versanddienstleister und auch Anbieter von Online-Marktplätzen in die verschuldensunabhängige Haftung einbezogen, wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat.
Der Vortrag bietet einen kompakten, praxisnahen Überblick über die geplanten Neuregelungen und zeigt auf, welche Haftungsrisiken künftig drohen und wie sich Unternehmen frühzeitig vorbereiten können.
– Einordnung des Regierungsentwurfs vom 17. Dezember 2025
– Erweiterung des Produktbegriffs
– Ausweitung des Kreises haftender Wirtschaftsakteure
– Neue Haftungsmaßstäbe und Beweiserleichterungen für Geschädigte
– Auswirkungen auf Vertragsgestaltung, Compliance und Risikomanagement
– Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Verantwortliche
Rechtsanwältin