Basis

Online, Präsenz

Politik am Arbeitsplatz: Eine Herausforderung für Unternehmen

Dauer: 3 h (4 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte

Die Gesellschaft polarisiert sich – nicht nur im privaten Umfeld. Auch am Arbeitsplatz lässt sich das Thema Politik kaum noch ausklammern. Unternehmen erleben immer häufiger politische Meinungsäußerungen im Betrieb und fürchten eine Spaltung der Belegschaft. Angesichts der  Bundestagswahlen 2025 ist zu erwarten, dass sich die Situation noch verschärft. Dies stellt Arbeitgeber und Führungskräfte vor eine Herausforderung: Kann ich meine Beschäftigten zur Durchsetzung von Unternehmenswerten anweisen oder ihnen Meinungsäußerung untersagen? Darf ich unerwünschtes politisches Engagement am Arbeitsplatz untersagen bzw. arbeitsrechtlich sanktionieren? Wie kann ich z. B. fremdenfeindlichen Bemerkungen von Mitarbeitenden entgegentreten, um die Betroffenen, aber auch den Ruf des Unternehmens zu schützen? Was gilt bei Äußerungen im Internet bzw. auf Social-Media-Plattformen? Lernen Sie in diesem Seminar die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen für Politik am Arbeitsplatz kennen.

 

 

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Prävention: Welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten habe ich, um demokratische Werte im Unternehmen zu stärken? Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?
  • Wo sind die Grenzen für politische Einflussnahme der Arbeitgeberseite und des Betriebsrates auf die Belegschaft?
  • Verhalten im Betrieb: Welche Formen von politischer Betätigung am Arbeitsplatz sind für die Belegschaft erlaubt? Welche Grenzen gibt es? Insbesondere: Wo endet die Meinungsfreiheit?
  • Verhalten in der Freizeit: Enden die arbeitsrechtlichen Pflichten wirklich immer am Werkstor? Was gilt bei nachteiligen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis? Welche Besonderheiten gibt es in Tendenzbetrieben bzw. im öffentlichen Dienst?
  • Fehlverhalten ahnden: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Versetzung oder eine Abmahnung erlaubt? Wann ist eine ggf. sogar fristlose Kündigung insbesondere wegen rassistischem bzw. fremdenfeindlichem Verhalten der Beschäftigten zulässig oder sogar geboten?
  • Was sind die Besonderheiten bei Äußerungen der Beschäftigten wegen rassistischen bzw. fremdenfeindlichen Äußerungen im Internet bzw. bei Posts in Social Media? Wie können Unternehmen dagegen vorgehen? Wie weit geht der Vertraulichkeitsschutz bei Posts in einer privaten Gruppe bzw. mit eingeschränkter Sichtbarkeit?

AnsprechpartnerIn

Dr. Tina Lorenz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Führungskräfte
Arbeitsrecht

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