Novellierung des MVG-EKD – Was Sie jetzt wissen müssen.

Dauer: 8 Unterrichtseinheiten
Zielgruppe: Alle evangelischen Dienstgeber, Diakonien, evangelische Kirchen

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat am 25. März 2023 ein Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes eingeleitet. Auf der 4. Tagung der 13. Synode der EKD wurde am 5. Dezember 2023 nun das entsprechende Änderungsgesetz beschlossen. Die Änderungen ziehen sich durch das gesamte MVG-EKD und sind bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Eingeführt wurden z. B. eine verbindliche Unternehmensmitbestimmung für diakonische Einrichtungen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mitarbeitervertretungen sollen darüber hinaus flexibler über ihre Fortbildungsansprüche disponieren können. Was sich alles genau ändert und wie sich das auf die Arbeit in der MAV aus Sicht der Dienstgeber auswirkt, zeigen wir Ihnen zeitnah und konzentriert.

Das Seminar stellt das Mitarbeitervertretungsrecht im Zusammenhang mit den Neuerungen vor und gibt Tipps zum Umgang mit Ihrer MAV, um eine gute und gesetzmäßige Zusammenarbeit mit der MAV zu gewährleisten.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Zielstellung der Angleichung des Kirchlichen Arbeitsrechts an Staatliches Recht?
  • Wegfall der ACK-Klausel: Auswirkungen auf die Dienstgemeinschaft
  • Änderungen im Wahlrecht des MVG
  • Neues zum Datenschutz im MVG
  • Einsichtsrecht in Entgeltlisten
  • Mehr Kosten für die MAV-Tätigkeit: Rechtliche Vertretung und Mobile Arbeit in der MAV
  • Geänderte Mitbestimmungsrechte
  • Mitberatung etwas anders
  • Mehr Macht für die Einigungsstelle
  • Neuregelung bei der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung
  • Neuregelung bei der Mitbestimmung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Neue Ausschüsse
  • Einführung einer Unternehmensmitbestimmung
Dr. Andrea Benkendorff
Tel: +49 351 563 90 26
benkendorff@battke-gruenberg.de