Fälle wie diese werden immer häufiger: Beschäftigte posten in sozialen Netzwerken Beiträge, die ihre Vorgesetzten beleidigen oder den Ruf des Unternehmens schädigen. Sie verbreiten Interna, die auch gerne mal falsch dargestellt oder aus dem Kontext gerissen werden. Dabei sind sich die wenigsten darüber bewusst, dass das Internet kaum einmal eine echte Privatsphäre kennt. Ein spontan nach einem unschönen Personalgespräch geschriebener Post, mit dem sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Luft machen wollte, ist, nachdem er unzählige Male „geliked“ und geteilt wurde, schlimmstenfalls dauerhaft in der Welt. Denn: Das Internet vergisst nicht.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie sich wehren und den Ruf Ihres Unternehmens schützen können: Welche Äußerungen müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gerade noch hinnehmen und ab wann und in welcher Weise Sie dagegen rechtlich erfolgreich vorgehen? Wie erreichen Sie eine Löschung des beleidigenden Posts innerhalb von 24 Stunden? Können Sie erfolgreich arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung der Beschäftigten ergreifen? Und wie können Sie vermeiden, dass es überhaupt erst zu einem solch unschönen Szenario kommt?
Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung und Rechtsfolgen für die Durchsetzung von Ansprüchen
Ansprüche auf Unterlassen, Widerruf, Berichtigung und Gegendarstellung und deren rechtliche Durchsetzung
Veranlassung und Inhalt von strafrechtlichen Konsequenzen
Durchsetzung der Löschung gegen soziale Netzwerke oder Internetplattformen, v.a. auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Mögliche arbeitsrechtliche Maßnahmen, insbesondere Abmahnung und Kündigung
Präventive Maßnahmen, insbesondere Social Media Guideline und Internetrichtlinie (Privatnutzung am Arbeitsplatz?)