Zielgruppe:
Alle wissen es, keiner tut es: Schon nach altem Recht gab es ein „Recht auf Vergessenwerden“, das in die Datenschutzgrundverordnung als Recht auf Löschung übernommen wurde. Da es aber viel billiger ist, digitale Daten zu speichern, als sie zu selektieren, setzen viele Unternehmen diese Pflicht nicht um.
Gefahr droht deshalb, weil Unternehmen Betroffenen im Rahmen des sog. Rechts auf Auskunft offenlegen müssen, welche Daten über den Betroffenen gespeichert werden. Eine Missachtung der gesetzlichen Löschfristen kann zu Bußgeldbescheiden in Millionen-Höhe führen. Zudem drohen Schadensersatzforderungen der Betroffenen.
Diese Risiken werden durch Erstellung eines sog. Löschkonzeptes vermieden, für das es nicht nur eine DIN 66398, sondern seit Ende 2021 eine ISO-Norm ISO/ IEC27555 gibt.
Wir vermitteln praktisch umsetzbare Kenntnisse zur Erstellung eines Löschkonzeptes. Hierbei werden zunächst die Speicherorte der personenbezogenen Daten im Unternehmen bestimmt, idealerweise anhand des Verarbeitungsverzeichnisses. Nachfolgend werden für die Daten Löschregeln auf der Basis von Speicherpflichten und -rechten festgelegt und in Löschklassen zusammengefasst. In einem weiteren Schritt erfolgt die Planung der organisatorischen Schritte bis zur Löschung. Anhand der typischerweise in einem Unternehmen verfügbaren Beschäftigtendaten üben wir die Umsetzung mit MS-Excel.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz