Keine Angst (mehr) vor der Rechtsaufsicht – Besonderheiten kommunaler Unternehmen und Beteiligungen

Dauer: 4,5 bis 6 Stunden (3 bis 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landräte, Verbandsvorsitzende, Beteiligungsverwaltung, Geschäftsführung und Aufsichtsräte, Mitarbeitende der Rechtsabteilung/ Justiziariat von Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer kommunaler Beteiligung.

Städte, Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände müssen bei der Begründung und Veränderung unternehmerischer Beteiligungen einiges beachten: Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen des Gesellschaftsrechts sind die Vorgaben der Gemeindeordnungen zu berücksichtigen.

Das in der Sächsische Gemeindeordnung verankerte Recht der Unternehmen und Beteiligungen hat in den Jahren 2013 und 2018 einen Neuanstrich erfahren. Die 2022 in Kraft getretene 3. Kommunalrechtsnovelle ändert den Anforderungsrahmen nicht grundlegend, setzt aber mittelbar relevante Akzente.

Das Seminar sensibilisiert für die Besonderheiten einer unternehmerischen Betätigung der öffentlichen Hand und zeigt notwendige Gestaltungstipps auf. Die kommunalrechtlich gebotene Rechtsformabwägung führt überwiegend zur kommunalen GmbH. Hierauf aufbauend werden erforderliche Gestaltungselemente des Gesellschaftsvertrages, die notwendigen und empfehlenswerten Organe / Gremien und deren Besetzung, mögliche Zuständigkeitsverteilungen sowie die Gremien- und Behördenbeteiligung einschließlich der dafür notwendigen Vorbereitungen erläutert.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Allgemeine Anforderungen an die unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand – Schrankentrias, Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Abwägungsgutachten & Co.
  • Unterschiede zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Betätigung sowie kommunalen Versorgungsunternehmen
  • GmbH als Standardergebnis kommunalrechtlich gebotener Rechtsformabwägung
  • Gestaltung des GmbH-Gesellschaftsvertrages
  • Doppelt relevanter Mindestkatalog des § 96a Sächsische Gemeindeordnung
  • Organe rsp. Gremien und deren anforderungsgerechte Besetzung und Gremienbeteiligung unter Berücksichtigung der 3. Kommunalrechtsnovelle
  • Differenzierung zwischen rechtsaufsichtlich relevanten Maßnahmen
  • Einzelfallbezogen einzubeziehende besondere Behörden und Stellen
Anita Wehnert
Tel: +49 351 563 90 21
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