Städte, Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände müssen bei der Begründung und Veränderung unternehmerischer Beteiligungen einiges beachten: Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen des Gesellschaftsrechts sind die Vorgaben der Gemeindeordnungen zu berücksichtigen.
Das in der Sächsische Gemeindeordnung verankerte Recht der Unternehmen und Beteiligungen hat in den Jahren 2013 und 2018 einen Neuanstrich erfahren. Die 2022 in Kraft getretene 3. Kommunalrechtsnovelle ändert den Anforderungsrahmen nicht grundlegend, setzt aber mittelbar relevante Akzente.
Das Seminar sensibilisiert für die Besonderheiten einer unternehmerischen Betätigung der öffentlichen Hand und zeigt notwendige Gestaltungstipps auf. Die kommunalrechtlich gebotene Rechtsformabwägung führt überwiegend zur kommunalen GmbH. Hierauf aufbauend werden erforderliche Gestaltungselemente des Gesellschaftsvertrages, die notwendigen und empfehlenswerten Organe / Gremien und deren Besetzung, mögliche Zuständigkeitsverteilungen sowie die Gremien- und Behördenbeteiligung einschließlich der dafür notwendigen Vorbereitungen erläutert.