Interne Meldestelle für Hinweisgeber: Ja gerne, aber wie?

Dauer: 3 bis 4 Stunden (4 bis 5 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Datenschutzbeauftragte und Compliance-Beauftragte.

Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 ist es amtlich: Beschäftigungsgeber mit mehr als 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Meldungen einrichten und betreiben, wobei kleinere Beschäftigungsgeber noch bis Ende diesen Jahres Zeit zur Umsetzung haben.

Bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle gibt es eine Vielzahl an praktischen Fragen und Themen: Ist eigenes Personal verfügbar und wer kommt für diese Aufgabe in Frage? Welche Meldekanäle sind geeignet und wie bilde ich eine ständige Erreichbarkeit ab? Kann ich diese Aufgaben auslagern oder mich mit einem anderen Beschäftigungsgeber zusammenschließen? Ist ein Betriebsrat zu involvieren? Welche Mitteilungs-, Prüfungs- und Dokumentationspflichten übernimmt die interen Meldestelle? Schließlich ist auch zu klären, ob und wie die Geschäftsführung unter Wahrung der Vertraulichkeit bei der Bearbeitung der Hinweise involviert werden kann.

In diesem Seminar gehen wir Schritt für Schritt die Punkte durch, die es bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle zu beachten und zu regeln gilt. Wir schauen uns die Vor- und Nachteile der möglichen Organisationsformen sowie der verschiedenen Meldekanäle an und geben Hinweise, welche Folgen bspw. die Beauftragung eines Externen mit sich bringt. Wir schauen aus arbeitsrechtlicher Sicht, welche Beteiligungsrechte zu beachten sind und was der datenschutzkonforme Betrieb einer internen Meldestelle verlangt. Darüber hinaus schauen wir genau auf die Aufgaben einer internen Meldestelle und verdeutlichen an Beispielfällen die Bearbeitung und den Umgang mit Hinweisen.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Organisationsformen (Besetzung eigenes Personal, externe Dritte oder gemeinsame Meldestelle)
  • Meldekanäle (mündlich, Textform, anonyme Meldungen, persönliche Zusammenkunft)
  • Beteiligungsrechte Betriebsrat
  • Datenschutzrechtliche Besonderheiten (Auftragsverarbeitung, gemeinsam Verantwortliche)
  • Aufgaben der internen Meldestelle
  • Wahrung Vertraulichkeitsgebot und Auskunftsinteresse der Geschäftsführung
Karla Graupner-Petzold
Tel: +49 351 563 90 21
graupner-petzold@battke-gruenberg.de