Zielgruppe:
Unternehmen sehen sich im Rahmen von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zunehmend häufiger mit dem Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung konfrontiert. Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Arbeitnehmerseite besonders beliebt ist die Geltendmachung dieses datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs in Kombination mit der Kündigungsschutzklage. Ziel ist es, u.a. kompromittierende Informationen zu erlangen, die der Kündigung die Grundlage entziehen und die Abfindungssumme in die Höhe zu treiben.
Bei schlechter datenschutzrechtlicher Organisation kann eine ordnungsgemäße Auskunft über die vom Unternehmen verarbeiteten Daten sehr aufwändig und gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen mit hohen Recherchekosten verbunden sein. Bei Falschauskünften oder Fristversäumnis drohen darüber hinaus Schadensersatzansprüche. Von diesen Kosten soll sich das Unternehmen durch Zahlung einer Abfindung “freikaufen”.
Wir zeigen Ihnen in unserem Vortrag auf der Basis aktueller Rechtsprechung:
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz