Basis

Online, Präsenz

Geheimwaffe Auskunftsanspruch – Abfindungstreiber Datenschutz

Dauer: 1,5 h (2 Unterrichtseinheiten á 45 min), 3 h (4 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Datenschutzverantwortliche, Rechtsabteilung

Unternehmen sehen sich im Rahmen von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zunehmend häufiger mit dem Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung konfrontiert. Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Arbeitnehmerseite besonders beliebt ist die Geltendmachung dieses datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs in Kombination mit der Kündigungsschutzklage. Ziel ist es, u.a. kompromittierende Informationen zu erlangen, die der Kündigung die Grundlage entziehen und die Abfindungssumme in die Höhe zu treiben.

Bei schlechter datenschutzrechtlicher Organisation kann eine ordnungsgemäße Auskunft über die vom Unternehmen verarbeiteten Daten sehr aufwändig und gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen mit hohen Recherchekosten verbunden sein. Bei Falschauskünften oder Fristversäumnis drohen darüber hinaus Schadensersatzansprüche. Von diesen Kosten soll sich das Unternehmen durch Zahlung einer Abfindung “freikaufen”.

Wir zeigen Ihnen in unserem Vortrag auf der Basis aktueller Rechtsprechung:

  • wie weit der Auskunftsanspruch tatsächlich reicht (Spoiler: viel weiter, als Sie glauben!),
  • mit welchen rechtlich stichhaltigen Argumenten Sie sich verteidigen können,
  • wie Sie Vorsorge treffen können, um nicht in die beschriebene Drucksituation zu geraten.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Darstellung typischer Ausgangsszenarien (Kündigungsschutzklage mit Abfindungsanspruch, AGG-Hopper, Zeugniserteilung)
  • Erläuterung der Rechtsgrundlage mit Darstellung aktueller Rechtsprechung zum Umfang des Anspruchs (Recht auf Information, Recht auf Kopie)
  • Erfolgversprechende (stufenweises Vorgehen, gesetzliche Einschränkungstatbestände, Rechtsmissbrauch) und nicht erfolgversprechende Verteidigungsstrategien
  • Vorsorgemaßnahmen (VTT, Prozess Auskunftserteilung, Löschkonzept, Vereinbarung mit dem Betriebsrat)

AnsprechpartnerIn

Manuela Pokern

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

+493515639028
pokern@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Datenschutzverantwortliche,
Rechtsabteilung
Arbeitsrecht,
Datenschutz

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