Zielgruppe:
Sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch im Fall des Ausscheidens ist die Berechnung der zu gewährenden oder abzugeltenden Urlaubstage dank vielfältiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) für die Personalabteilungen zu einer komplizierten Übung geworden. Zusätzlich normiert die Rechtsprechung weitreichende „Aufgaben“ der Arbeitgeberseite, damit die Beschäftigten volle Kenntnis über ihre Urlaubsansprüche und drohenden Verfall erhalten. Nur so können nicht in Anspruch genommene Urlaubsansprüche noch rechtswirksam verfallen.
Für Sie als Geschäftsführung oder Personalabteilung ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Reichweite der Pflichten auch wirtschaftlich von großer Bedeutung. Ist der Urlaub nicht (wirksam) gewährt worden oder verfallen, belastet die Urlaubsabgeltung im Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses das Unternehmen – unnötig – finanziell.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen neben den Grundlagen des Urlaubsrechts die aktuelle Rechtsprechung zur Gewährung, Abgeltung, Übertragung und Verfall von Urlaubsansprüchen. In praktischen Rechen- und Fallübungen erhalten Sie anschließend Sicherheit im Umgang mit den Fallstricken des Urlaubsrechts.