Zielgruppe:
Arbeitsunfähig erkranktes Personal verursacht nicht nur organisatorische Schwierigkeiten, sondern u. U. auch hohe Zusatzkosten für Unternehmen. Die Zunahme der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung stellt Unternehmen deshalb vor große Herausforderungen. Doch nicht immer fordern Mitarbeitende im Krankheitsfall zu Recht Entgeltfortzahlung. Insbesondere dann, wenn Beschäftigte fortgesetzt erkranken, wenn während einer bestehenden Erkrankung eine neue Krankheit hinzutritt oder wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung nicht der einzige Verhinderungsgrund ist, müssen die Unternehmen nicht in jedem Fall den Lohn weiterzahlen. Hier lohnt es sich genau hinzuschauen.
Im Seminar erwerben Sie hierfür die nötigen Kenntnisse. Zahlreiche praktische Beispiele machen das Thema anschaulich.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht