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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wann Arbeitgeber (nicht) zahlen müssen

Dauer: 2 h 15 min (3 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalleitung, Personalsachbearbeitende

Arbeitsunfähig erkranktes Personal verursacht nicht nur organisatorische Schwierigkeiten, sondern u. U. auch hohe Zusatzkosten für Unternehmen. Die Zunahme der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung stellt Unternehmen deshalb vor große Herausforderungen. Doch nicht immer fordern Mitarbeitende im Krankheitsfall zu Recht Entgeltfortzahlung. Insbesondere dann, wenn Beschäftigte fortgesetzt erkranken, wenn während einer bestehenden Erkrankung eine neue Krankheit hinzutritt oder wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung nicht der einzige Verhinderungsgrund ist, müssen die Unternehmen nicht in jedem Fall den Lohn weiterzahlen. Hier lohnt es sich genau hinzuschauen.
Im Seminar erwerben Sie hierfür die nötigen Kenntnisse. Zahlreiche praktische Beispiele machen das Thema anschaulich.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Grundsätzliches, Voraussetzungen und Dauer
  • Keine Entgeltfortzahlung bei verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
  • Keine Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung
  • Einheit des Verhinderungsfalles: Was bedeutet das und wann schließt das die Entgeltfortzahlung aus?
  • Keine Entgeltfortzahlung, wenn Arbeitsunfähigkeit nicht der einzige Verhinderungsgrund ist
  • Beweislastfragen
  • Aktuelle Rechtsprechung

AnsprechpartnerIn

Dr. Tina Lorenz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Führungskräfte,
Personalleitung,
Personalsachbearbeitende
Arbeitsrecht,
Arbeitsrecht kompakt

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