Zielgruppe:
Schon gewusst, dass 15% der Menschen online abgehängt werden, da die Mehrheit der Webseiten nicht barrierefrei sind? Zählt man die Menschen mit Sehschwäche dazu, sind es sogar 30%.
Das im Juli 2021 verkündete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Meilenstein, um eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zu ermöglichen. Ziel ist es, dass digitale Angebote, wie Websites, Apps, PDFs, aber auch Leistungen wie Online-Banking, Ticketkauf, Kundenservice o.Ä. gleichermaßen verstanden und wahrgenommen werden können.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote sind in Deutschland für öffentliche Stellen bereits umgesetzt wurden. Für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden, werden nun neue Barrierefreiheitsanforderungen definiert und die Gruppe der Verpflichteten wird, vor allem auf private Unternehmen, erweitert.
Doch wer ist genau betroffen? Welche Bereiche sind umfasst und wie unterscheiden sich die neuen Regelungen von den bereits bestehenden Pflichten?
Warum Sie dieses Seminar besuchen sollten:
Rechtssicherheit: Erhalten Sie ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Anforderungen und vermeiden Sie Abmahnungen und Bußgelder.
Wettbewerbsvorteil: Nutzen Sie die Chance, sich von Ihren Wettbewerbern abzuheben und neue Kundengruppen zu erschließen.
Soziale Verantwortung: Gestalten Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen inklusiv und tragen Sie zur Teilhabe aller Menschen bei.
Rechtsanwältin