Immer mehr deutsche Unternehmen nehmen Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland in Anspruch, z. B. Reinigungsunternehmen, Speditionen, Bauunternehmen oder Zeitarbeitsfirmen in Polen oder Tschechien, die ihre Leistungen auch in Deutschland anbieten.
Diese Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland senden dann ihre Beschäftigten für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach Deutschland. Vielfach sind dies Nicht-EU-Staatsangehörige, insbesondere Beschäftigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.
Sowohl für die Auftraggeberseite als auch für Sie als deutsches Unternehmen ist dabei einiges zu beachten, um nicht ein teures Bußgeld wegen der Beschäftigung von Personal aus dem Nicht-EU-Ausland zu riskieren. Im Vortrag thematisieren wir, wie Sie behördliche Sanktionen vermeiden.