Immer mehr deutsche Unternehmen nehmen Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland in Anspruch, z. B. in Polen oder Tschechien. Beispiele hierfür sind z. B. Reinigungsunternehmen, Speditionen, Bauunternehmen oder Zeitarbeitsfirmen mit Sitz im EU-Ausland, die ihre Leistungen auch in Deutschland anbieten.
Diese Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland senden dann ihre Beschäftigten für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach Deutschland. Vielfach sind dies auch Nicht-EU-Staatsangehörige, insbesondere Beschäftigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.
Sowohl für die Auftraggeberseite als auch für Sie als deutsches Unternehmen ist dabei einiges zu beachten, um nicht ein teures Bußgeld wegen der Beschäftigung von Personal aus dem Nicht-EU-Ausland, z. B. auf deutschen Baustellen zu riskieren.
Was gilt es bei Einreise, Visa und Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigung von Personal aus dem Nicht-EU-Ausland für deutsche Unternehmen zu beachten?
Welche Nachweise und Dokumente muss das ausländische Unternehmen vorhalten und beibringen?
Was muss während der laufenden Durchführung des Auftrages beachtet werden?
Welche Prüf- und Dokumentationspflichten haben Auftraggeber- und Auftragnehmerseite?