Online-Seminar

Dienstleistungserbringung von Beschäftigten aus dem Nicht-EU-Ausland in Deutschland – ein Einstieg

Dauer: 1,5 Stunden (2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Geschäftsführung und Mitarbeitende der Personalabteilung von Unternehmen.

Immer mehr deutsche Unternehmen nehmen Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland in Anspruch, z. B. Reinigungsunternehmen, Speditionen, Bauunternehmen oder Zeitarbeitsfirmen in Polen oder Tschechien, die ihre Leistungen auch in Deutschland anbieten.

Diese Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland senden dann ihre Beschäftigten für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach Deutschland. Vielfach sind dies Nicht-EU-Staatsangehörige, insbesondere Beschäftigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.

Sowohl für die Auftraggeberseite als auch für Sie als deutsches Unternehmen ist dabei einiges zu beachten, um nicht ein teures Bußgeld wegen der Beschäftigung von Personal aus dem Nicht-EU-Ausland zu riskieren. Im Vortrag thematisieren wir, wie Sie behördliche Sanktionen vermeiden.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Was gilt es bei Einreise, Visa und Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigung von Personal aus dem Nicht-EU-Ausland für deutsche Unternehmen zu beachten?
  • Welche Nachweise und Dokumente muss das ausländische Unternehmen vorhalten und beibringen?
  • Was muss während der laufenden Durchführung des Auftrages beachtet werden?
  • Welche Prüf- und Dokumentationspflichten haben Auftraggeber- und Auftragnehmerseite?
Kristian Glowe
Tel: +49 351 563 90 23
glowe@battke-gruenberg.de