Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Was müssen Unternehmen jetzt wissen?

Dauer: 1 Unterrichtseinheit

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie ab. Sie gilt europaweit ab dem 13. Dezember 2024 und bringt umfassende Änderungen für alle Marktteilnehmer mit sich, die Produkte in der EU vertreiben.

Die GPSR führt neue Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure ein, wie zum Beispiel die Durchführung von Risikobewertungen und die Erstellung von Produktsicherheitsberichten. Sie verschärft auch die Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten.

Je nach Ihrer Rolle in der Lieferkette haben Sie unterschiedliche Pflichten zu erfüllen. Als Hersteller müssen Sie beispielsweise sicherstellen, dass Ihre Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Als Händler müssen Sie sicherstellen, dass die Produkte, die Sie verkaufen, sicher sind und den Anforderungen der GPSR entsprechen. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um die Konformität Ihrer Produkte mit der GPSR zu gewährleisten. In dem Vortrag zeigen wir Ihnen die Pflichten auf und geben Praxistipps, wie eine rechtskonforme Umsetzung der Verordnung bei Ihnen gelingen kann.

Sie erfahren in dem Vortrag auch, welche Haftungsrisiken Sie bei Verstößen gegen die GPSR eingehen. Zu denken ist beispielsweise an Geldbußen, Verkaufsverbote und Schadensersatzansprüche.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Neuerungen der GPSR
  • (Informations-) Pflichten der Wirtschaftsakteure
  • Produktkonformität mit der GPSR
  • Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die GPSR
Dr. Marie Sophie Arendt
Tel: ++49 351 563 90 58
arendt@battke-gruenberg.de