Die kommunale GmbH – wer macht eigentlich was?

Dauer: 4 Stunden (3 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an die Geschäftsführung sowie Mitglieder des Aufsichtsrates kommunaler GmbHs, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, leitende Mitarbeitende der Beteiligungsverwaltung sowie an Gemeinderatsmitglieder.

Die kommunale GmbH hat sich als Gesellschaftsform für das privatrechtliche Handeln der öffentlichen Hand bewährt. Die dort angesiedelten Zuständigkeiten der verschiedenen Organe werden oft pragmatisch gehandhabt, gleich ob es sich um den Bürgermeister als „Gesellschaftervertreter“, den Stadtrat, den Aufsichtsrat oder um die Geschäftsführung handelt. An die Geschäftsführung und die damit einhergehende Überwachungstätigkeit durch die Mitglieder des Aufsichtsrates werden zunehmend höhere Anforderungen gestellt. Urteile aus den letzten Jahren zeigen, dass mit diesen Tätigkeiten erhebliche zivil- und strafrechtliche Risiken verbunden sein können.

Im Seminar informieren wir praxisbezogen über die grundlegenden Anforderungen, die Aufgaben und die Zuständigkeiten der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats in einer kommunalen GmbH. Wir thematisieren die Verhaltensanforderungen sowie zivil- und/oder strafrechtlichen „Stolpersteine“. Wir geben Geschäftsführenden und Aufsichtsratsmitgliedern eine klare Orientierung und Hinweise zur Reduzierung und Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Risiken. Der Umgang mit gegenläufigen Interessen der verschiedenen Organe ist ebenso Thema wie die Grenzen von Auskunftsverlangen und Weisungen.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Zuständigkeiten und Willensbildung – Wer macht was in der kommunalen GmbH?
  • Rechtsgrundlagen
  • Geschäftsführungstätigkeit (Organisation der Geschäftsführung, Verhaltensanforderungen)
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung
  • Einflussnahmen, Weisungen, Auskunftsansprüche und „Interessenkonflikte“
  • Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates
  • Organisation des Aufsichtsrates, Information des Aufsichtsrates, Inhalt und Umfang der Überwachungstätigkeit
  • Mindestkenntnisse und Verhaltensanforderungen, insbesondere bei Einflussnahme, Weisung, Auskunftsbegehren, Interessenkonflikt
  • Risiken der Geschäftsführenden und der Aufsichtsratsmitglieder (zivil- und strafrechtliche Risiken
  • Strategien und Verhaltensweisen zur Minimierung und Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Risiken
Dr. Ekkehard Nolting
Tel: +49 351 563 90 25
nolting@battke-gruenberg.de