Die kommunale GmbH hat sich als Gesellschaftsform für das privatrechtliche Handeln der öffentlichen Hand bewährt. Die dort angesiedelten Zuständigkeiten der verschiedenen Organe werden oft pragmatisch gehandhabt, gleich ob es sich um den Bürgermeister als „Gesellschaftervertreter“, den Stadtrat, den Aufsichtsrat oder um die Geschäftsführung handelt. An die Geschäftsführung und die damit einhergehende Überwachungstätigkeit durch die Mitglieder des Aufsichtsrates werden zunehmend höhere Anforderungen gestellt. Urteile aus den letzten Jahren zeigen, dass mit diesen Tätigkeiten erhebliche zivil- und strafrechtliche Risiken verbunden sein können.
Im Seminar informieren wir praxisbezogen über die grundlegenden Anforderungen, die Aufgaben und die Zuständigkeiten der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats in einer kommunalen GmbH. Wir thematisieren die Verhaltensanforderungen sowie zivil- und/oder strafrechtlichen „Stolpersteine“. Wir geben Geschäftsführenden und Aufsichtsratsmitgliedern eine klare Orientierung und Hinweise zur Reduzierung und Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Risiken. Der Umgang mit gegenläufigen Interessen der verschiedenen Organe ist ebenso Thema wie die Grenzen von Auskunftsverlangen und Weisungen.