Zum 1. Januar 2024 ist die Änderung des Personengesellschaftsrechts in Kraft getreten. Das betrifft alle Formen von der GbR über die Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG und GmbH & Co. KG) bis zur freiberuflichen Partnerschaftsgesellschaft. Mit den teilweise gravierenden Paradigmenwechseln haben einige der bisher üblichen Klauseln in den Gesellschaftsverträgen ihre Grundlage verloren. Ihre Bedeutung kann sogar ins Gegenteil umschlagen. Betroffen sind vor allem grundbesitzende GbR´s wegen der Pflicht zur Registrierung im neuen Gesellschaftsregister, Handelsgesellschaften wegen des geänderten Beschlussmängelrechts und Freiberufler wegen der Möglichkeit, in die Rechtsform einer Handelsgesellschaft – insbesondere GmbH & Co. KG – zu wechseln.
Das Seminar wendet sich an alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften und vermittelt die wesentlichen Eckpunkte der Reform und die daraus für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags zu ziehenden Konsequenzen. Im Dialog mit den Teilnehmenden sollen möglichst auch konkrete Anwendungsfälle besprochen werden.