Basis

Präsenz

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie – Grundlagen und Neuerungen

Dauer: 6 h (8 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Die AVR bilden die Rechtsgrundlage für jedes Arbeitsverhältnis in diakonischen Einrichtungen. Die tieferen Kenntnisse über dieses Vertragswerk sind zwingende Anforderung bei der Personalarbeit. Insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Neuerungen, auch in Sachsen und Berlin-Brandenburg, vermittelt dieses Seminar die unerlässlichen Kenntnisse für die Handhabung der AVR.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Rechtscharakter der AVR: Tarifvertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingung?
  • Vor- und Nachteile der Bindung an AVR, (un)zulässige Abweichungen von den AVR
  • Arbeitsvertrag nach den AVR – Pflicht zur Anwendung des Formulars?
  • Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten, Vereinbarungen zum flexiblen Arbeitsort und Grenzen im AVR-Bereich
  • Gestaltungsmöglichkeiten zu leistungs-/ ergebnisorientierter Vergütung
  • Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen im AVR-Bereich
  • Eingruppierung nach den AVR – Theoretische Grundlagen und Praxisfälle
  • Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in den AVR – Möglichkeiten der praktischen Handhabung

AnsprechpartnerIn

Dr. Tina Lorenz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Arbeitsrecht für kirchliche Einrichtungen

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