Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie – Grundlagen und Neuerungen

Dauer: 6 Stunden (8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Dienstgeberinnen und Dienstgeber, in deren Einrichtungen die AVR des Diakonischen Werkes der EKD in der Fassung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens bzw. des Diakonischen Werkes Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz angewandt werden.

Die AVR bilden die Rechtsgrundlage für jedes Arbeitsverhältnis in diakonischen Einrichtungen. Die tieferen Kenntnisse über dieses Vertragswerk sind zwingende Anforderung bei der Personalarbeit. Insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Neuerungen, auch in Sachsen und Berlin-Brandenburg, vermittelt dieses Seminar die unerlässlichen Kenntnisse für die Handhabung der AVR.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Rechtscharakter der AVR: Tarifvertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingung?
  • Vor- und Nachteile der Bindung an AVR, (un)zulässige Abweichungen von den AVR
  • Arbeitsvertrag nach den AVR – Pflicht zur Anwendung des Formulars?
  • Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten, Vereinbarungen zum flexiblen Arbeitsort und Grenzen im AVR-Bereich
  • Gestaltungsmöglichkeiten zu leistungs-/ ergebnisorientierter Vergütung
  • Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen im AVR-Bereich
  • Eingruppierung nach den AVR – Theoretische Grundlagen und Praxisfälle
  • Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in den AVR – Möglichkeiten der praktischen Handhabung
Dr. Tina Lorenz
Tel: +49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de