Basis

Präsenz

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas – Grundlagen und Neuerungen

Dauer: 6 h (8 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalleitung, Personalsachbearbeitende

Die AVR Caritas bilden die Rechtsgrundlage für jedes Arbeitsverhältnis vielen kirchlichen Einrichtungen. Die tieferen Kenntnisse über dieses Vertragswerk sind zwingende Anforderung bei der Personalarbeit. Insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Neuerungen vermittelt dieses Seminar die unerlässlichen Kenntnisse für die Handhabung der AVR Caritas.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Rechtscharakter der AVR: Tarifvertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingung?
  • Vor- und Nachteile der Bindung an AVR, (un)zulässige Abweichungen von den AVR, Flexibilisierungsmöglichkeiten
  • Überblick über den Allgemeinen Teil der AVR
  • Überblick über die Kündigungsvorschriften der AVR einschließlich der Möglichkeiten der Beendigung von Dienstverhältnissen mit nach § 14 Abs. 5 AVR ordentlich Unkündbaren
  • Überblick über die Anlage 14 zu den AVR – Erholungsurlaub
  • Überblick über die Eingruppierungsregelungen der AVR
  • Arbeitszeitrecht nach AVR unter Berücksichtigung der Anlagen 5 sowie 31 – 33 zu den AVR sowie Problemfälle (z. B. Überstunden bei Teilzeit)
  • Aktuelles, insbesondere Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten und deren praktische Handhabung sowie Einschränkung der Befristungsmöglichkeit von Dienstverträgen im Bereich der AVR Caritas

AnsprechpartnerIn

Dr. Tina Lorenz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Führungskräfte,
Personalleitung,
Personalsachbearbeitende
Arbeitsrecht für kirchliche Einrichtungen

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