Basis

Online, Präsenz

Der Honorarvertrag an der Schule: (Un)Möglichkeiten, Alternativen und die neue Übergangsregelung des § 127 SGB IV zur Sozialversicherungspflicht für Lehrkräfte

Dauer: 3 h (4 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte

Das sogenannte “Herrenberg-Urteil” des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) hat Unsicherheit in die Statusbeurteilung von Lehrkräften gebracht. Nach dieser Rechtsprechung ist es für Bildungsträger nur noch sehr schwer möglich, Lehrkräfte überhaupt noch als selbstständige Honorarkräfte zu beschäftigen. Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist jedoch häufig nicht finanzierbar bzw. von der Lehrkraft vielfach auch nicht gewünscht. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 127 SGB IV kürzlich eine Übergangsregelung getroffen, durch die für einen begrenzten Zeitraum unter bestimmten Voraussetzungen von einer Nachforderung von Sozialbeiträgen abgesehen wird. Dadurch gewinnen die Bildungsträger zwar Zeit. Die Kriterien zur Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ändern sich durch die Übergangsregelung jedoch nicht und sind -so die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Übergangsregelung nicht vorliegen bzw. ab 1. Januar 2027- zu beachten. Das bedeutet, Bildungsträger müssen sich -zumindest auf Sicht- hierauf einstellen.

In diesem Onlineseminar erhalten Sie einen Überblick über die derzeitige Rechtslage inklusive der Neuregelung des § 127 SGB IV. Sie erhalten außerdem Tipps, wann ein Honorarvertrag mit einer Lehrkraft noch möglich ist, welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, und von welchen vermeintlichen Lösungen Sie eher Abstand nehmen sollten.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Warum Honorarkräfte an Schulen?
  • Echte Selbstständigkeit versus Arbeitsverhältnis: Was sind die Abgrenzungskriterien bei Lehrkräften?
  • Bedeutet “kein Arbeitsverhältnis” bei Lehrkräften auch gleichzeitig “keine Sozialversicherungspflicht”?
  • Sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung bei Lehrkräften – Sichtweise des Bundessozialgerichts (“Herrenberg”)
  • Neue Übergangsregelung des § 127 IV SGB: Inhalt und Voraussetzungen für die Anwendbarkeit
  • Mögliche Maßnahmen zur Risikominimierung in Zweifelsfällen
  • Überblick über alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
    • d. R. keine Lösung: zeitgeringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV für maximal 3 Monate/70 Kalendertage
    • Geldgeringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) kombiniert mit flexibler Arbeitszeitregelung
    • Rahmenvertrag mit Einzelbefristungen

AnsprechpartnerIn

Dr. Tina Lorenz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Führungskräfte
Schul- und Schularbeitsrecht

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