Basis

Hybrid

Das neue Kaufrecht – Welche Änderungen kommen auf uns zu?

Dauer: 1,5 h (2 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Mitarbeitende im Ein- und Verkauf

Eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2022 führt zu umfassenden Änderungen und Neuregelungen im bisher geltenden Kaufrecht. Damit wurden zwei EU-Richtlinien in letzter Minute in nationales Recht umgesetzt. Die Verbraucherrechte wurden nochmals gestärkt.

Aber nicht nur Verträge im Business-to-Consumer-Bereich (B2C) sind betroffen, die Reform hat auch Auswirkungen im Business-to-Business-Geschäft (B2B). Bei Abschluss eines Kaufvertrages müssen ab jetzt wichtige Neuregelungen beachtet werden.

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die neue Rechtslage sowie praktische Tipps und Handlungsempfehlungen.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Hintergrund der Gesetzesänderung
  • Der neue Begriff des Sachmangels
  • Digitale Kaufsache
  • Gewährleistungsrechte
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Änderungen beim Lieferantenregress
  • Verjährung

AnsprechpartnerIn

Karla Graupner-Petzold

Rechtsanwältin

+49 351 563 90 21
graupner-petzold@battke-gruenberg.de

Tags

Mitarbeitende im Ein- und Verkauf
Zivilrecht

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