Eine Gesetzesänderung, welche zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, führt zu umfassenden Änderungen und Neuregelungen im bisher geltenden Kaufrecht. Damit wurden zwei EU-Richtlinien in letzter Minute in nationales Recht umgesetzt. Die Verbraucherrechte wurden nochmals verstärkt.
Aber nicht nur Verträge im Business-to-Consumer-Bereich (B2C) sind betroffen. Die Reform hat auch Auswirkungen im Business-to-Business-Geschäft (B2B). Bei Abschluss eines Kaufvertrages müssen ab jetzt wichtige Neuregelungen beachtet werden. Wir geben in dem Seminar einen Überblick über die neue Rechtslage und praktische Tipps.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Der neue Begriff des Sachmangels
Digitale Kaufsache
Gewährleistungsrechte
Verbrauchsgüterkauf
Änderungen beim Lieferantenregress
Verjährung