Das neue Kaufrecht – Welche Änderungen kommen auf uns zu?

Dauer: 1,5 Stunden (2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende im Einkauf und Verkauf.

Eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2022 führt zu umfassenden Änderungen und Neuregelungen im bisher geltenden Kaufrecht. Damit wurden zwei EU-Richtlinien in letzter Minute in nationales Recht umgesetzt. Die Verbraucherrechte wurden nochmals gestärkt.

Aber nicht nur Verträge im Business-to-Consumer-Bereich (B2C) sind betroffen, die Reform hat auch Auswirkungen im Business-to-Business-Geschäft (B2B). Bei Abschluss eines Kaufvertrages müssen ab jetzt wichtige Neuregelungen beachtet werden.

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die neue Rechtslage sowie praktische Tipps und Handlungsempfehlungen.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Hintergrund der Gesetzesänderung
  • Der neue Begriff des Sachmangels
  • Digitale Kaufsache
  • Gewährleistungsrechte
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Änderungen beim Lieferantenregress
  • Verjährung
Karla Graupner-Petzold
Tel: +49 351 563 90 21
graupner-petzold@battke-gruenberg.de