Zielgruppe:
Eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2022 führt zu umfassenden Änderungen und Neuregelungen im bisher geltenden Kaufrecht. Damit wurden zwei EU-Richtlinien in letzter Minute in nationales Recht umgesetzt. Die Verbraucherrechte wurden nochmals gestärkt.
Aber nicht nur Verträge im Business-to-Consumer-Bereich (B2C) sind betroffen, die Reform hat auch Auswirkungen im Business-to-Business-Geschäft (B2B). Bei Abschluss eines Kaufvertrages müssen ab jetzt wichtige Neuregelungen beachtet werden.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die neue Rechtslage sowie praktische Tipps und Handlungsempfehlungen.
Rechtsanwältin