Das Betriebsratsbüro: (K) ein datenschutzfreier Raum

Dauer: 1,5 Stunden (2 Unterrichtseinheiten á 45 min)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Betriebsräte haben häufig eine sehr genaue Vorstellung davon, was Unternehmen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der täglichen Praxis beachten müssen und fordern dies auch nachdrücklich ein. Dass auch Betriebsräte den Datenschutz beachten müssen und das Betriebsratsbüro kein datenschutzfreier Raum ist, ist ihnen weniger bewusst. Das Betriebsverfassungsgesetz hat das mit Einführung des § 79a BetrVG ausdrücklich klargestellt. Dennoch wirft die Regelung viele Fragen auf: Besteht die Gefahr für Unternehmen, für datenschutzrechtliche Verstöße des Betriebsrates ohne Kontrollmöglichkeit haften zu müssen? Welche Maßnahmen können Sie ergreifen, um Datenpannen bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu vermeiden? Wozu ist der Betriebsrat verpflichtet? Können Sie die Erteilung von Auskünften und Informationen an den Betriebsrat verweigern, wenn er über kein Datenschutzkonzept verfügt? Wir klären diese Fragen und geben Ihnen praxisbezogene Hinweise und Anregungen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Umfang der Datenverarbeitung durch den Betriebsrat
  • Reichweite der Verschwiegenheitspflichten nach Betriebsverfassungsgesetz
  • Praktische Tipps für den Datenaustausch bei Anhörungen zu personellen Einzelmaßnahmen
  • Umgang mit dem Auskunfts- oder Löschungsansprüchen der Beschäftigen
  • Worauf in Betriebsvereinbarungen zu achten ist
  • Kontrollmöglichkeiten des Datenschutzbeauftragten
  • Handlungsmöglichkeiten der Unternehmen im Konfliktfall
Dr. Tina Lorenz
Tel: +49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de