Das Bauvertragsrecht nach BGB

Dauer: 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten á 45 min)
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Bauherren, Bauunternehmen, Architekturbüros und Ingenieurbüros.

Über viele Jahrzehnte war das Bauvertragsrecht im BGB nur unvollkommen geregelt. Zum 1. Januar 2018 ist das aktuelle Bauvertragsrecht des BGB in Kraft getreten. Die gesetzlichen Regelungen bieten neben der VOB/B nunmehr eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Abwicklung von Bauvorhaben, angefangen vom Vertragsschluss bis hin zur Gewährleistung. Nach einigen Jahren der Rechtsunsicherheit und den ersten obergerichtlichen Entscheidungen erweisen sich die neuen Regelungen des BGB-Bauvertragsrechts in der Praxis als gut handhabbar.

Das Seminar gibt einen systematischen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, auch in Abgrenzung zur VOB/B. Wir vertiefen anhand zahlreicher Praxisbeispiele einige Aspekte und behandeln vertieft die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung. Darüber hinaus geben wir Ihnen praxistaugliche Handlungsempfehlungen zur Lösung von auftretenden Problemen.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Überblick, Regelungen §§ 631 – 650n BGB vers VOB/B
  • Bauvertrag
  • Abschlagzahlungen
  • Sachmängelrecht und Selbstvornahme
  • Verjährung
  • Abnahme
  • Werklohn und Fälligkeit
  • Mitwirkung der Besteller, Behinderung- und Bedenkenanzeigen
  • Änderungs- und Anordnungsrecht der Besteller (Nachträge) und Vergütungsanpassung
  • Schlussrechnung und Bauhandwerkersicherung
Prof. Dr. Johannes Handschumacher
Tel: +49 351 563 90 29
handschumacher@battke-gruenberg.de