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Cannabis, Alkohol und andere Drogen am Arbeitsplatz

Dauer: 2,25 h (3 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalleitung, Personalsachbearbeitende

Rauschmittel am Arbeitsplatz – durch die 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetzgebung ist dieses Thema aktueller denn je. Auch die Volksdroge Alkohol bleibt ein Dauerproblem: 7,9 Millionen Menschen der 18- bis 64-jährigen Bevölkerung in Deutschland konsumieren laut der letzten Erhebung in 2021 Alkohol in gesundheitlich riskanter Form (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Der Konsum insbesondere von Alkohol und Cannabis ist nicht immer und überall legal, aber was gilt eigentlich am Arbeitsplatz? Wir klären in diesem Seminar die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn sich Ihre Beschäftigten während der Arbeitszeit berauschen oder berauscht zur Arbeit kommen?
  • Unter welchen Voraussetzungen können Sie ein absolutes Rauschmittel-Verbot anordnen?
  • Wann können Sie wegen Rauschmittelkonsum abmahnen bzw. kündigen?
  • Welche Besonderheiten gibt es bei Suchterkrankung?
  • Welche präventiven Maßnahmen sind aus rechtlicher Sicht für Unternehmen sinnvoll?
  • Welche Mitbestimmungsrechte hat Ihre Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung)?

AnsprechpartnerIn

Dr. Tina Lorenz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Führungskräfte,
Personalleitung,
Personalsachbearbeitende
Arbeitsrecht kompakt

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