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Arbeitszeit, Urlaub & Arbeitsverträge: Neue Pflichten, weniger Bürokratie

Dauer: 3 h (4 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalleitung, Personalsachbearbeitende

Der Europäische Gerichtshof und europarechtliche Vorgaben zwingen Unternehmen immer mehr Bürokratie auf. Die Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert und die Mitarbeitenden müssen auf den Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen werden. Auch müssen Beschäftigte einen umfassenden Nachweis über ihre aktuellen Vertragsbedingungen erhalten. Halten sich die Unternehmen nicht an diese Vorgaben, kann es teuer werden.

Wenn Sie wissen wollen, wann und wie Sie diese Pflichten erfüllen sollten, um finanzielle bzw. prozessuale Nachteile zu vermeiden, sind Sie in unserem Vortrag genau richtig. Neben einer kurzen Darstellung der Vorgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung erhalten Sie praktische Hinweise und Ideen für die nötigen Handlungsschritte und Formulierungen. Wir lassen die Neuerungen aus dem im Januar 2025 in Kraft tretenden Bürokratieentlastungsgesetz mit einfließen. Im Anschluss an das Seminar können Sie nicht nur die schon bestehenden Pflichten sicher erfüllen, sondern sind auch für die zu erwartenden Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassung bestens gewappnet.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Welchen Inhalt, Umfang und Zeitpunkt hat die Hinweisobliegenheit der Unternehmen in Bezug auf die Urlaubsansprüche der Beschäftigten und deren Verfall?
  • Wann und wie müssen die Unternehmen ihre Beschäftigten nach dem im Jahr 2022 aktualisierten Nachweisgesetz unterrichten?
  • Wer muss zukünftig die Arbeitszeit der Beschäftigten erfassen und welche Optionen für die Erfassung werden voraussichtlich möglich sein?
  • Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
  • Welche Erleichterungen bringt das Bürokratieentlastungsgesetz ab Januar 2025?

AnsprechpartnerIn

Kristian Glowe

Rechtsanwalt

+49 351 563 90 23
glowe@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Führungskräfte,
Personalleitung,
Personalsachbearbeitende
Arbeitsrecht

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