Die Arbeitszeit von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft weist seit jeher Besonderheiten auf. Zwar sind diese meist nicht an die Vorgaben zur Arbeitszeit an öffentlichen Schulen gebunden, jedoch sind die Arbeitszeitregelungen anderer Beschäftigter, z. B. in Hort und KiTa, nicht uneingeschränkt auf Lehrkräfte übertragbar. Dies liegt zum einen an der notwendigen Unterscheidung zwischen vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und Unterrichtszeit, zum anderen sind die Arbeitszeit und auch der Urlaub auf das Schuljahr und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern abzustimmen. Zeiten mit wenig Arbeitsbedarf wie z.B. Ferienzeiten, aber auch Zeiten erhöhten Arbeitsaufkommens wie bei Klassenfahrten sind besonders zu berücksichtigen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten auch für Lehrkräfte und muss in der Schule umgesetzt werden.
Im Seminar geben wir einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, ausgewählte aktuelle Rechtsprechung sowie den Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Hinblick auf Arbeitszeit und Dokumentation und gehen dabei auf die Besonderheiten an Schulen ein. Ebenso erhalten Sie Anregungen für die Gestaltung eines Arbeitszeitmodells für Schulen in freier Trägerschaft. Dies kann Schulen als Einstieg in den Prozess zur Modernisierung und Flexibilisierung Ihrer Arbeitszeitregelungen dienen.