Basis

Online, Präsenz

Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle für Schulen in freier Trägerschaft

Dauer: 3 h (4 Unterrichtseinheiten á 45 min)

Zielgruppe:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalleitung

Die Arbeitszeit von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft weist seit jeher Besonderheiten auf. Zwar sind diese meist nicht an die Vorgaben zur Arbeitszeit an öffentlichen Schulen gebunden, jedoch sind die Arbeitszeitregelungen anderer Beschäftigter, z. B. in Hort und KiTa nicht uneingeschränkt auf Lehrkräfte übertragbar. Dies liegt zum einen an der notwendigen Unterscheidung zwischen vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und Unterrichtszeit, zum anderen sind die Arbeitszeit und auch der Urlaub auf das Schuljahr und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern abzustimmen. Zeiten mit wenig Arbeitsbedarf wie z. B. Ferienzeiten, aber auch Zeiten erhöhten Arbeitsaufkommens wie bei Klassenfahrten sind besonders zu berücksichtigen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten auch für Lehrkräfte und muss in der Schule umgesetzt werden.

Im Seminar geben wir einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, ausgewählte aktuelle Rechtsprechung sowie den Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Hinblick auf Arbeitszeit und Dokumentation und gehen dabei auf die Besonderheiten an Schulen ein. Ebenso erhalten Sie Anregungen für die Gestaltung eines Arbeitszeitmodells für Schulen in freier Trägerschaft. Dies kann Schulen als Einstieg in den Prozess zur Modernisierung und Flexibilisierung Ihrer Arbeitszeitregelungen dienen.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhaltliche
Schwerpunkte

  • Definition und Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten und Pausen – gibt es Ausnahmen bzw. Erleichterungen für Schulen? Was gilt bei Klassenfahrten?
  • Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften: Was ist zu dokumentieren: Nur die Unterrichtsstunden, Elternabende, Teamsitzungen, oder auch die Vor- und Nachbereitungszeiten, Klassenfahrten etc.? Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden (handschriftlich, Excel- Tabelle, Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystem)?
  • Anregungen für ein Arbeitszeitmodell, insbesondere spezielle Urlaubsregelungen und Arbeitszeitkonten als Möglichkeit der Arbeitszeitflexibilisierung und Schaffung von arbeitsfreien Schulferien.

AnsprechpartnerIn

Dr. Tina Lorenz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

+49 351 563 90 27
lorenz@battke-gruenberg.de

Tags

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Führungskräfte,
Personalleitung
Schul- und Schularbeitsrecht

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