Zielgruppe:
Arbeitsvertrag, Änderungsvertrag, eigene Arbeitsvertragsbedingungen, Aufhebungsvertrag – das Arbeitsvertragsrecht befindet sich unverändert in starker Bewegung. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet weiterhin anhand der AGB-Vorschriften über die Wirksamkeit von Vertragsklauseln. Zudem wurde das Nachweisgesetz geändert und Verstöße gegen die Nachweispflicht mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,- EUR versehen. Daraus ergeben sich umfangreiche neue Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsverträgen und begleitenden Schriftstücken.
Klare, eindeutige und nicht nur die Interessen einer Partei berücksichtigende Klauseln können von vornherein Streit vermeiden. Unwirksame Klauseln in Verträgen können demgegenüber für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber teuer werden. Schließlich stellt sich regelmäßig die Frage, wie Arbeitsbedingungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen geändert bzw. im gesamten Unternehmen vereinheitlicht werden können.
Das Seminar ermöglicht Ihnen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und vielen Fallbeispielen, Ihre Arbeitsvertragsklauseln zu prüfen, rechtssichere Verträge zu gestalten oder bereits bestehende Vertragswerke anzupassen. Sie werden über die seit 1. August 2022 geltenden Nachweispflichten informiert. Wir geben Ihnen außerdem praxisbezogene Hinweise zu Regelungen, die in Arbeits-, Aufhebungs- oder Änderungsverträgen enthalten sein sollten. Schließlich erhalten Sie Tipps, wie Sie typische Fehler beim Abschluss oder der Befristung von Arbeitsverträgen vermeiden können.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht