Workshop

Arbeitsleistung und Dienstleistungserbringung durch Mitarbeitende aus dem Nicht-EU-Ausland (aktuell: Flüchtende aus der Ukraine)

Dauer: 3 Stunden (4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
Zielgruppe: Der Workshop richtet sich an die Geschäftsführung und Mitarbeitende der Personalabteilung von Unternehmen.

Die aktuelle Situation in der Ukraine hat viele Menschen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Viele dieser Menschen wollen schnell im EU-Ausland und damit auch in Deutschland ankommen und – zumindest vorübergehend – hier arbeiten. Gleichzeitig leiden die Unternehmen bei uns immer noch unter dem allgegenwärtigen Fachkräftemangel und haben ein großes Interessen an der Beschäftigung. Dementsprechend hat die Bundesregierung auch bereits Sonderregelungen und Erleichterungen bei der Beschäftigung dieser Geflüchteten auf den Weg gebracht.

Immer mehr deutsche Unternehmen nehmen außerdem Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland in Anspruch, z. B. in Polen oder Tschechien. Beispiele hierfür sind z. B. Reinigungsunternehmen, Speditionen, Bauunternehmen oder Zeitarbeitsfirmen mit Sitz im EU-Ausland, die ihre Leistungen auch in Deutschland anbieten. Die Auftragnehmerseite mit Sitz im EU-Ausland sendet dann ihre Beschäftigten für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach Deutschland. Vielfach sind dies auch Beschäftigte aus dem Nicht-EU-Ausland, insbesondere Beschäftigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Sowohl für die Auftraggeberseite als auch für Sie als deutsches Unternehmen ist dabei einiges zu beachten, um nicht ein teures Bußgeld wegen der Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern z. B. auf deutschen Baustellen zu riskieren.

Im Vortrag erhalten Sie einen Überblick sowohl über grundlegende Fragen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (unabhängig davon, ob aus der Ukraine oder anderen Nicht-EU-Ländern) im Rahmen von Arbeitsverhältnissen bzw. bei der Dienstleistungserbringung, als auch über die Sonderregelungen für ukrainischen Staatsangehörige.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Was gilt es bei Einreise, Visa und Aufenthaltserlaubnis von Beschäftigten aus dem Nicht-EU-Ausland, insbesondere von ukrainischen Staatsangehörigen, durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu beachten?

  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen Beschäftigte aus dem Nicht-EU-Ausland, insbesondere ukrainische Staatsangehörige, in Deutschland einer Arbeitstätigkeit nachgehen?

  • Wie funktioniert die Anerkennung von Berufsabschlüssen und wann ist sie notwendig?

  • Was muss ich bei der Arbeitsvertragsgestaltung beachten?

  • Wo wird das Entgelt der ukrainischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versteuert? Und wo sind sie sozialversichert?

  • Welche Nachweise und Dokumente muss die Auftragnehmerseite für Beschäftigte aus dem Nicht-EU-Ausland vorhalten und beibringen, die in Deutschland Dienstleistungen erbringen sollen?

  • Was muss während der laufenden Durchführung des Auftrages beachtet werden?

  • Welche Prüf- und Dokumentationspflichten haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite?

Kristian Glowe
Tel: +49 351 563 90 23
glowe@battke-gruenberg.de