Zielgruppe:
Der Fachkräftemangel und der Mangel an Arbeitskräften betrifft fast alle Branchen. Jedoch bieten in Deutschland ankommende Geflüchtete wie auch gut ausgebildete Arbeits-und Fachkräfte außerhalb der EU ein großes Potential. Mit der Reformierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist die Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender einfacher und attraktiver geworden.
Immer mehr deutsche Unternehmen nehmen zudem Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland in (z. B. Reinigungsunternehmen, Speditionen, Bauunternehmen, Zeitarbeitsfirmen) Anspruch. Die Auftragnehmerseite mit Sitz im EUAusland sendet ihre Beschäftigten nach Deutschland. Vielfach sind dies Beschäftigte aus dem Nicht-EU-Ausland. Sowohl für die Auftragnehmerseite als auch für deutsche Unternehmen ist dabei einiges zu beachten.
Im Vortrag erhalten Sie einen Überblick sowohl über grundlegende Fragen zur Beschäftigung von Drittstaatenangehörigen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen bzw. bei der Dienstleistungserbringung, als auch über die Sonderregelungen für ukrainische Staatsangehörige.