Urlaub, Daten­schutz und Arbeit­szeit­en – der tägliche Wahnsinn ein­er Führungskraft!

In der tagtäglichen Arbeit von Führungskräften tauchen immer wieder bes­timmte akute Fra­gen auf: Kann ich Beschäftigte aus dem Urlaub oder aus dem Frei holen? Kann ich einen Urlaub­santrag ablehnen? Wann kann ich welche Über­stun­den anord­nen? Welche Dat­en von Beschäftigten kön­nen und dürfen erhoben wer­den? Darf ein generelles Nutzungsver­bot von pri­vat­en Handys während der Arbeit­szeit aus­ge­sprochen werden?

In diesem Work­shop wer­den diese und ähn­liche Prob­leme, die oft erhe­blich­es Kopfzer­brechen bere­it­en, vor dem Hin­ter­grund des Betrieb­sver­fas­sungs­ge­set­zes erörtert und Lösungsmöglichkeit­en aufgeze­ich­net. Daneben haben die Teil­nehmer auch die Möglichkeit, eigene Fra­gen in diesem Zusam­men­hang zu stellen und diese in gemein­samen Fallbe­sprechun­gen zu lösen.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Anord­nung von Arbeit­szeit­en und Über­stun­den sowie Ruhe- und Pausenzeiten

  • Teilzei­tanspruch

  • Grundzüge des Daten­schutzes im Arbeitsver­hält­nis: Daten­er­he­bung von Beschäftigten, Rechte des Beschäftigten, der Arbeit­ge­ber­seite und des Betrieb­srates, Überwachung der Beschäftigten

  • Pri­vate Handy‑, Inter­net- und Tele­fon­nutzung am Arbeitsplatz

  • Urlaub­santrag und ‑bewil­li­gung, Über­tra­gung von Resturlaub, Hin­weispflicht­en der Arbeitgeberseite