Urheber- und Persönlichkeitsrechte bei Fotografien und Bildern – freie Nutzung für Unternehmen?
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an die Geschäftsführung sowie an Marketing- und PR-Beauftragte von Unternehmen, an das Justiziariat, an leitende Angestellte und an Werbe- und Kommunikationsagenturen.
In der betrieblichen Praxis kommt es regelmäßig zur Verwendung von Bildern und Fotografien, die Arbeitnehmer oder Dritte für das Unternehmen oder den Betrieb anfertigen. Häufig wähnen sich die Verwender der Bilder in Sicherheit, wenn sie diese für Broschüren, Ausstellungen oder Webauftritte verwenden. Tatsächlich zeigt die Praxis, dass nicht immer ausreichende Nutzungsrechte vorliegen und es zu Verletzungen von Urheberrechten kommt, weil bspw. der sog. urheberrechtliche Zweckübertragungsgrundsatz nicht beachtet wurde. Fehler passieren ebenfalls bei der Nennung des Urhebers, teilweise wird sie ganz vergessen. Es drohen dann Abmahnungen.
Neben der Beachtung von Urheberrechten kommt noch ein weiterer rechtlicher Aspekt bei der Nutzung von Bildern zum Tragen. Sind Personen auf den Bildern zu erkennen, gelten das Recht am eigenen Bild sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen. Im Grundsatz bedarf es der Zustimmung der Abgebildeten um das Foto verwenden zu können. Auch hier gibt es viele Fallstricke sowie Ausnahmen für die Bildverwendung.
Das Seminar gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und vermittelt anhand von Praxistipps, wie die Nutzung von Fotos und Bildern im Unternehmensalltag rechtssicher erfolgen kann.
Inhaltliche Schwerpunkte
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Urheberrechte bei Bildern/Fotografien
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Schutzgegenstand und ‑voraussetzungen
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Rechtserwerb und Schranken des Urheberrechts
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Rechtsdurchsetzung
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Recht am eigenen Bild /Datenschutzrecht
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Reichweite des Schutzes
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Ausnahmen
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Rechtsdurchsetzung