Urhe­ber- und Per­sön­lichkeit­srechte bei Fotografien und Bildern – freie Nutzung für Unternehmen?

In der betrieblichen Prax­is kommt es regelmäßig zur Ver­wen­dung von Bildern und Fotografien, die Arbeit­nehmer oder Dritte für das Unternehmen oder den Betrieb anfer­ti­gen. Häu­fig wäh­nen sich die Ver­wen­der der Bilder in Sicher­heit, wenn sie diese für Broschüren, Ausstel­lun­gen oder Webauftritte ver­wen­den. Tat­säch­lich zeigt die Prax­is, dass nicht immer aus­re­ichende Nutzungsrechte vor­liegen und es zu Ver­let­zun­gen von Urhe­ber­recht­en kommt, weil bspw. der sog. urhe­ber­rechtliche Zweckübertragungsgrundsatz nicht beachtet wurde. Fehler passieren eben­falls bei der Nen­nung des Urhe­bers, teil­weise wird sie ganz vergessen. Es dro­hen dann Abmahnungen.

Neben der Beach­tung von Urhe­ber­recht­en kommt noch ein weit­er­er rechtlich­er Aspekt bei der Nutzung von Bildern zum Tra­gen. Sind Per­so­n­en auf den Bildern zu erken­nen, gel­ten das Recht am eige­nen Bild sowie daten­schutzrechtliche Bes­tim­mungen. Im Grund­satz bedarf es der Zus­tim­mung der Abge­bilde­ten um das Foto ver­wen­den zu kön­nen. Auch hier gibt es viele Fall­stricke sowie Aus­nah­men für die Bildverwendung.

Das Sem­i­nar gibt einen Überblick zu den rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen und ver­mit­telt anhand von Prax­is­tipps, wie die Nutzung von Fotos und Bildern im Unternehmen­sall­t­ag rechtssich­er erfol­gen kann.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Urhe­ber­rechte bei Bildern/Fotografien

  • Schutzge­gen­stand und ‑voraus­set­zun­gen

  • Recht­ser­werb und Schranken des Urheberrechts

  • Rechts­durch­set­zung

  • Recht am eige­nen Bild /Datenschutzrecht

  • Reich­weite des Schutzes

  • Aus­nah­men

  • Rechts­durch­set­zung