Umgang mit schwierigem Per­son­al

Im Rah­men eines Arbeitsver­hält­niss­es bleiben Kon­flik­te nicht aus. Den Vorge­set­zten wer­den vor dem Hin­ter­grund ihres eige­nen Führungsverhaltens Lösungsmöglichkeit­en bei Fehlver­hal­ten von Beschäftigten über Kon­flik­t­ge­spräche und über die Ausübung des Direk­tion­srechts ver­mit­telt. Nach der Teil­nahme am Work­shop sind Sie in der Lage, opti­mal auf eine durch Fehlver­hal­ten eines Beschäftigten verur­sachte Kon­flik­t­si­t­u­a­tion im Unternehmen zu reagieren oder zur effek­tiv­en Durch­set­zung arbeit­srechtlich­er Sank­tio­nen beizu­tra­gen. Dies löst Kon­flik­te und spart Kapaz­itäten in der Personalarbeit.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Reflek­tion des eige­nen Führungsverhaltens: Stärken und Schwächen

  • Def­i­n­i­tion der arbeit­srechtlich geschulde­ten Leis­tung – Was dürfen Vorge­set­zte verlangen?

  • Arten von Fehl‑, Schlecht- oder Nichtleistung

  • Gesprächsführung, ins­beson­dere das Konfliktgespräch

  • Deut­liche Anweisun­gen: Aufzeigen von Grenzen

  • Ver­war­nung, Ermah­nung, Abmahnung

  • Möglichkeit­en ein­er Kündigung bei Fehlverhalten