Symbiose besonderer Art – Gesellschaftsrecht der Heilberufe; aktuelle (gesetzliche) Vorgaben und deren praktische Umsetzung für (Zahn-)Arztpraxen, MVZs und Krankenhäuser
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser mit ambulanter Versorgung, sonstige medizinische Leistungserbringer.
(Zahn-)Arztpraxen, Krankenhäuser und sonstige medizinische Leistungserbringer sowie Krankenhäuser bieten ambulante Leistungen für die Patienten an. In der Regel bedarf es dazu einer kooperativen Zusammenarbeit in Form gesellschafts- und/oder schuldrechtlicher Vereinbarungen der beteiligten Leistungserbringer und/oder Träger.
Im Seminar werden die Möglichkeiten solcher Kooperationen unter Darstellung der erforderlichen Vereinbarungen und ihrer Inhalte einschließlich der notwendigen formalen Voraussetzungen dargestellt.
Inhaltliche Schwerpunkte
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Gesetzliche Grundlagen (BGB, SGB V, Zulassungs-VO, Bundesmantelverträge, Berufsordnungen)
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Mögliche Kooperationsformen in der ambulanten Versorgung (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ, sonstige)
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Krankenhäuser und Beteiligung an der ambulanten Versorgung
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Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH und weitere?
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Notwendige Regelungsinhalte gesellschafts- und schuldrechtlicher Vereinbarungen
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Bedarfsplanung und Vertragsarztsitze (Zulassungen)
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Ausblicke