Stiftungsrechtsreform – wird jetzt endlich alles vereinheitlicht und demzufolge gut?
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an (zukünftige) Stifterinnen und Stifter, Mitglieder der Stiftungsorgane (Vorstand, Beirat, Kuratorium etc.) und Interessierte.
Am 1. Juli 2023 tritt das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Dieses bundeseinheitliche Stiftungsrecht wird für alle rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts gelten und an die Stelle der diversen Landesstiftungsgesetze der Bundesländer treten. Durch die Stiftungsrechtsreform wird im Ergebnis deutlich mehr Flexibilität sowie Rechtssicherheit für alle rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts – unabhängig von deren jeweiliger Größe – geschaffen.
Sie erhalten im Rahmen dieses Vortrages einen Überblick über den derzeitigen Status quo sowie die wesentlichen Neuerungen, die die Stiftungsrechtsreform bringt. Frei nach dem Motto „Wo Licht ist, ist auch Schatten“, stellen wir Ihnen neben den mit dieser Reform verbundenen Vorteilen auch deren Nachteile rsp. Beschränkungen dar.
Inhaltlich wird der Vortrag einen Bogen spannen u. a. von der modifizierten Haftungssituation der Organmitglieder, der Möglichkeit der Umwandlung von einer Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftung, über die Zulegung und Zusammenlegung von – insbesondere notleidenden – Stiftungen, die Verlegung des Stiftungssitzes von einem Bundesland in ein anderes, bis hin zum Stiftungsregister mit Publizitätswirkung.
Dargestellt wird ferner, wie sich das geänderte Stiftungsrecht auf die Satzungen der bereits bestehenden Stiftungen auswirkt und welche Gestaltungsansätze und Handlungsnotwendigkeiten sich für diese im Hinblick auf rechtzeitige Satzungsänderungen daraus ergeben können.
Inhaltliche Schwerpunkte
-
Status quo
-
Stiftungsrechtsreform
-
Vor- und Nachteile der Stiftungsrechtsreform
-
Umwandlung von einer Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftung
-
Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen
-
Stiftungsregister mit Publizitätswirkung
-
Satzungsänderungen und ‑beschränkungen