Schutzrechte im Arbeitsverhältnis
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an die Geschäftsführung von Unternehmen, an das Justiziariat, an leitende Angestellte und an Verantwortliche für Forschung und Entwicklung.
Mehr als 80 % der patentierten Erfindungen und kreativen Leistungen (Publikationen, Grafiken, Datenbanken, Software, etc.) werden im Arbeits- bzw. Dienstverhältnis geschaffen. Unternehmen gehen meist irrig davon aus, dass sie über alle Rechte an den Erfindungen und Urheberrechten ihrer Beschäftigten verfügen. Diese Einschätzung ist unzutreffend. Tatsächlich liegen die Rechte originär bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ist das Ziel des Unternehmens selbst über die Schutzrechte zu verfügen bzw. diese gegenüber Dritten geltend zu machen, muss es die Rechte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwerben. Besonderheiten sind zudem bei ausländischen Beschäftigten und im Rahmen von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Arbeiten (Diplom- und Doktorarbeiten) zu beachten.
Die Praxis zeigt, dass Unternehmen die Rechte vielfach gerade nicht in dem Umfang erworben haben, wie dies für eine umfangreiche Verwertung erforderlich ist. Wie können also Unternehmen, öffentliche Hand und Forschungseinrichtungen rechtssicher (Nutzungs-) rechte erwerben? Hierauf wird in dem Seminar eingegangen und insbesondere dargestellt, welche Regelungen sich für Beschäftigte anbieten.
Inhaltliche Schwerpunkte
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Rechtserwerb im Urheberrecht (Übertragung von Nutzungsrechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Darstellung wichtiger Rechtsprechung)
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Rechtserwerb im Designrecht
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Rechtserwerb bei Erfindungen (Darstellung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitnehmerfindungsgesetz und der Vergütung vom Arbeitnehmer)
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Folgen und Sanktionen bei fehlendem Rechtserwerb