„Mein Chef ist ein Vol­lid­iot“ – Wie viel müssen sich Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber gefall­en lassen?

Fälle wie diese wer­den immer häu­figer: Beschäftigte posten in sozialen Net­zw­erken Beiträge, die ihre Vorge­set­zten belei­di­gen oder den Ruf des Unternehmens schädi­gen. Sie ver­bre­it­en Inter­na, die auch gerne mal falsch dargestellt oder aus dem Kon­text geris­sen wer­den. Dabei sind sich die wenig­sten darüber bewusst, dass das Inter­net kaum ein­mal eine echte Pri­vat­sphäre ken­nt. Ein spon­tan nach einem unschö­nen Per­son­alge­spräch geschrieben­er Post, mit dem sich die Arbeit­nehmerin oder der Arbeit­nehmer Luft machen wollte, ist, nach­dem er unzäh­lige Male „geliked“ und geteilt wurde, schlimm­sten­falls dauer­haft in der Welt. Denn: Das Inter­net ver­gisst nicht.

In diesem Sem­i­nar erfahren Sie, wie Sie sich wehren und den Ruf Ihres Unternehmens schützen kön­nen: Welche Äußerun­gen müssen Sie als Arbeit­ge­berin oder Arbeit­ge­ber ger­ade noch hin­nehmen und ab wann und in welch­er Weise Sie dage­gen rechtlich erfol­gre­ich vorge­hen? Wie erre­ichen Sie eine Löschung des belei­di­gen­den Posts inner­halb von 24 Stun­den? Kön­nen Sie erfol­gre­ich arbeit­srechtliche Maß­nah­men wie Abmah­nung oder Kündigung der Beschäftigten ergreifen? Und wie kön­nen Sie ver­mei­den, dass es überhaupt erst zu einem solch unschö­nen Szenario kommt?

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Unter­schied zwis­chen Tat­sachen­be­haup­tung und Mei­n­ungsäußerung und Rechts­fol­gen für die Durch­set­zung von Ansprüchen

  • Ansprüche auf Unter­lassen, Wider­ruf, Berich­ti­gung und Gegen­darstel­lung und deren rechtliche Durchsetzung

  • Ver­an­las­sung und Inhalt von strafrechtlichen Konsequenzen

  • Durch­set­zung der Löschung gegen soziale Net­zw­erke oder Inter­net­plat­tfor­men, v.a. auf Grund­lage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

  • Mögliche arbeit­srechtliche Maß­nah­men, ins­beson­dere Abmah­nung und Kündigung

  • Präven­tive Maß­nah­men, ins­beson­dere Social Media Guide­line und Inter­net­richtlin­ie (Pri­vat­nutzung am Arbeitsplatz?)