Keine Angst (mehr) vor der Recht­sauf­sicht – Beson­der­heit­en kom­mu­naler Unternehmen und Beteili­gun­gen

Städte, Gemein­den, Land­kreise, Zweck­ver­bände müssen bei der Begründung und Verän­derung unternehmerisch­er Beteili­gun­gen von jeher Beson­der­heit­en beacht­en. Neben den all­ge­meinen Rah­menbe­din­gun­gen des Gesellschaft­srechts sind die ein­schlägi­gen Vor­gaben der Gemein­de­ord­nun­gen zu berücksichtigen.

Das in §§ 94a ff. Säch­sis­che Gemein­de­ord­nung ver­ankerte Recht der Unternehmen und Beteili­gun­gen in Sach­sen hat­te mit dem 1. und 2. Gesetz zur For­ten­twick­lung des Kom­mu­nal­rechts in den Jahren 2013 und 2018 einen Neuanstrich erfahren. Die Prax­is hat sich inzwis­chen weit­ge­hend darauf eingestellt. Die am 20. Feb­ru­ar 2022 in Kraft getretene 3. Kom­mu­nal­recht­snov­el­le ändert den Anforderungsrah­men nicht grundle­gend, son­dern set­zt mit­tel­bar rel­e­vante Akzente. Den­noch lässt die Beratung­sprax­is immer wieder Unsicher­heit­en der Ver­ant­wortlichen zur zielführenden Spez­i­fizierung der Anforderun­gen im jew­eili­gen Einzelfall erkennen.

Das Sem­i­nar sen­si­bil­isiert für die Beson­der­heit­en ein­er unternehmerischen Betä­ti­gung der öffentlichen Hand und zeigt unter Berücksichtigung jahre­langer prak­tis­ch­er Erfahrun­gen notwendi­ge Gestal­tungstipps auf. Die kom­mu­nal­rechtlich gebotene Rechts­formab­wä­gung führt überwiegend zur kom­mu­nalen GmbH. Hier­auf auf­bauend wer­den daher erforder­liche Gestal­tungse­le­mente des Gesellschaftsver­trages, die notwendi­gen und empfehlenswerten Organe rsp. Gremien und deren anforderungs­gerechte Beset­zung, mögliche Zuständigkeitsverteilun­gen sowie die für die Umset­zung von Vorhaben sowohl inhaltlich als auch zeitlich häu­fig unter­schätzte Gremien- und Behör­den­beteili­gung ein­schließlich der hierfür notwendi­gen Vor­bere­itun­gen erläutert.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • All­ge­meine Anforderun­gen an die unternehmerische Betä­ti­gung der öffentlichen Hand – Schranken­trias, Grund­satz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Abwä­gungsgutacht­en & Co.

  • Unter­schiede zwis­chen wirtschaftlich­er und nichtwirtschaftlich­er Betä­ti­gung sowie kom­mu­nalen Versorgungsunternehmen

  • GmbH als Stan­dard­ergeb­nis kom­mu­nal­rechtlich geboten­er Rechtsformabwägung

  • Gestal­tung des GmbH-Gesellschaftsvertrages

  • Dop­pelt rel­e­van­ter Min­destkat­a­log des § 96a Säch­sis­che Gemeindeordnung

  • Organe rsp. Gremien und deren anforderungs­gerechte Beset­zung und Gremien­beteili­gung unter Berücksichtigung der 3. Kommunalrechtsnovelle

  • Dif­feren­zierung zwis­chen recht­sauf­sichtlich rel­e­van­ten Maßnahmen

  • Einzelfall­be­zo­gen einzubeziehende beson­dere Behör­den und Stellen