Keine Angst (mehr) vor der Rechtsaufsicht – Besonderheiten kommunaler Unternehmen und Beteiligungen
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landräte, Verbandsvorsitzende, Beteiligungsverwaltung, Geschäftsführung und Aufsichtsräte, Mitarbeitende der Rechtsabteilung/ Justiziariat von Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer kommunaler Beteiligung.
Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände müssen bei der Begründung und Veränderung unternehmerischer Beteiligungen von jeher Besonderheiten beachten. Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen des Gesellschaftsrechts sind die einschlägigen Vorgaben der Gemeindeordnungen zu berücksichtigen.
Das in §§ 94a ff. Sächsische Gemeindeordnung verankerte Recht der Unternehmen und Beteiligungen in Sachsen hatte mit dem 1. und 2. Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts in den Jahren 2013 und 2018 einen Neuanstrich erfahren. Die Praxis hat sich inzwischen weitgehend darauf eingestellt. Die am 20. Februar 2022 in Kraft getretene 3. Kommunalrechtsnovelle ändert den Anforderungsrahmen nicht grundlegend, sondern setzt mittelbar relevante Akzente. Dennoch lässt die Beratungspraxis immer wieder Unsicherheiten der Verantwortlichen zur zielführenden Spezifizierung der Anforderungen im jeweiligen Einzelfall erkennen.
Das Seminar sensibilisiert für die Besonderheiten einer unternehmerischen Betätigung der öffentlichen Hand und zeigt unter Berücksichtigung jahrelanger praktischer Erfahrungen notwendige Gestaltungstipps auf. Die kommunalrechtlich gebotene Rechtsformabwägung führt überwiegend zur kommunalen GmbH. Hierauf aufbauend werden daher erforderliche Gestaltungselemente des Gesellschaftsvertrages, die notwendigen und empfehlenswerten Organe rsp. Gremien und deren anforderungsgerechte Besetzung, mögliche Zuständigkeitsverteilungen sowie die für die Umsetzung von Vorhaben sowohl inhaltlich als auch zeitlich häufig unterschätzte Gremien- und Behördenbeteiligung einschließlich der hierfür notwendigen Vorbereitungen erläutert.
Inhaltliche Schwerpunkte
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Allgemeine Anforderungen an die unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand – Schrankentrias, Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Abwägungsgutachten & Co.
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Unterschiede zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Betätigung sowie kommunalen Versorgungsunternehmen
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GmbH als Standardergebnis kommunalrechtlich gebotener Rechtsformabwägung
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Gestaltung des GmbH-Gesellschaftsvertrages
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Doppelt relevanter Mindestkatalog des § 96a Sächsische Gemeindeordnung
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Organe rsp. Gremien und deren anforderungsgerechte Besetzung und Gremienbeteiligung unter Berücksichtigung der 3. Kommunalrechtsnovelle
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Differenzierung zwischen rechtsaufsichtlich relevanten Maßnahmen
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Einzelfallbezogen einzubeziehende besondere Behörden und Stellen