Geheimwaffe Auskun­ft­sanspruch – Abfind­ungstreiber Daten­schutz

Unternehmen sehen sich im Rah­men von arbeit­srechtlichen Auseinan­der­set­zun­gen zunehmend häu­figer mit dem Anspruch auf Auskun­ft nach Art. 15 Daten­schutz­grund­verord­nung kon­fron­tiert. Bei Recht­san­wältin­nen und Recht­san­wäl­ten der Arbeit­nehmer­seite beson­ders beliebt ist die Gel­tend­machung dieses daten­schutzrechtlichen Auskun­ft­sanspruchs in Kom­bi­na­tion mit der Kündigungsschutzklage. Ziel ist es u.a., kom­pro­mit­tierende Infor­ma­tio­nen zu erlan­gen, die der Kündigung die Grund­lage entziehen und die Abfind­ungssumme in die Höhe zu treiben.

Bei schlechter daten­schutzrechtlich­er Organ­i­sa­tion kann eine ord­nungs­gemäße Auskun­ft über die vom Unternehmen ver­ar­beit­eten Dat­en näm­lich sehr aufwändig und ger­ade bei langjähri­gen Arbeitsver­hält­nis­sen mit hohen Recherchekosten ver­bun­den sein. Bei Falschauskünften oder Fristver­säum­nis dro­hen darüber hin­aus Schadensersatzansprüche. Von diesen Kosten soll sich das Unternehmen durch Zahlung ein­er Abfind­ung “freikaufen”.

Wir zeigen Ihnen in unserem Vor­trag auf der Basis aktueller Rechtsprechung,

  • wie weit der Auskun­ft­sanspruch tat­säch­lich reicht (Spoil­er: viel weit­er, als Sie glauben!)
  • mit welchen rechtlich stich­halti­gen Argu­menten Sie sich vertei­di­gen können.
  • wie Sie Vor­sorge tre­f­fen kön­nen, um nicht in die beschriebene Druck­si­t­u­a­tion zu geraten.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Darstel­lung typ­is­ch­er Aus­gangsszenar­ien (Kündigungsschutzklage mit Abfind­ungsanspruch, AGG-Hop­per, Zeugniserteilung)

  • Erläuterung der Rechts­grund­lage mit Darstel­lung aktueller Recht­sprechung zum Umfang des Anspruchs (Recht auf Infor­ma­tion, Recht auf Kopie)

  • Erfol­gver­sprechende (Stufen­weis­es Vorge­hen, geset­zliche Ein­schränkungstatbestände, Rechtsmiss­brauch) und nicht erfol­gver­sprechende Verteidigungsstrategien

  • Vor­sorge­maß­nah­men (VTT, Prozess Auskun­ft­serteilung, Löschkonzept, Vere­in­barung mit dem Betriebsrat)