Dien­stleis­tungser­bringung von Beschäftigten aus dem Nicht-EU-Aus­land in Deutsch­land – ein Ein­stieg

Immer mehr deutsche Unternehmen nehmen Dien­stleis­tun­gen von Unternehmen mit Sitz im EU-Aus­land in Anspruch, z. B. in Polen oder Tschechien. Beispiele hierfür sind z. B. Reini­gung­sun­ternehmen, Spedi­tio­nen, Bau­un­ternehmen oder Zeitar­beits­fir­men mit Sitz im EU-Aus­land, die ihre Leis­tun­gen auch in Deutsch­land anbieten.

Diese Unternehmen mit Sitz im EU-Aus­land senden dann ihre Beschäftigten für die Erbringung der vere­in­barten Dien­stleis­tung nach Deutsch­land. Vielfach sind dies auch Nicht-EU-Staat­sange­hörige, ins­beson­dere Beschäftigte mit ukrainis­ch­er Staatsangehörigkeit.

Sowohl für die Auf­tragge­ber­seite als auch für Sie als deutsches Unternehmen ist dabei einiges zu beacht­en, um nicht ein teures Bußgeld wegen der Beschäf­ti­gung von Per­son­al aus dem Nicht-EU-Aus­land, z. B. auf deutschen Baustellen zu riskieren.

Inhaltliche Schw­er­punk­te

  • Was gilt es bei Ein­reise, Visa und Aufen­thalt­ser­laub­nis und Beschäf­ti­gung von Per­son­al aus dem Nicht-EU-Aus­land für deutsche Unternehmen zu beachten?

  • Welche Nach­weise und Doku­mente muss das aus­ländis­che Unternehmen vorhal­ten und beibringen?

  • Was muss während der laufend­en Durchführung des Auf­trages beachtet werden?

  • Welche Prüf- und Doku­men­ta­tion­spflicht­en haben Auf­tragge­ber- und Auftragnehmerseite?